Ukrainer unter Terrorverdacht: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage nach Nord-Stream-Sprengung

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den 50-jährigen Ukrainer Sergei K. im Zusammenhang mit der Sprengung der vier Stränge der Nord-Stream-Pipelines erhoben. Diese Information wurde am Mittwoch von mehreren deutschen Zeitungen übereinstimmend gemeldet. Eine offizielle Pressemitteilung fehlt jedoch noch sowohl auf der Website des Generalbundesanwalts als auch auf der des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das offenbar von den Anklägern für den Prozess ausgewählt wurde.

Gemäß der Anklageschrift wird Sergei K. beschuldigt, im September 2022 eine siebenköpfige Besatzung angeführt zu haben, die die Leitungen gesprengt haben soll. Die Anklagepunkte umfassen Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch sowie die Verursachung einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Zum Tatzeitpunkt war der Angeschuldigte Angehöriger der ukrainischen Armee. Zuvor war er für den ukrainischen Geheimdienst SBU tätig. Seit seiner Auslieferung aus Italien im November letzten Jahres sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft; eine Haftbeschwerde wurde vom BGH abgewiesen, wie RT DE berichtete.

Weitere namentlich bekannte Beschuldigte aus der sogenannten “Andromeda-Crew” bleiben auf freiem Fuß. Der zwischenzeitlich in Polen festgenommene Wladimir Z. wurde von einem polnischen Gericht mit einer fragwürdigen Begründung freigelassen und offenbar von ukrainischen Diplomaten in die Ukraine gebracht.

Unter Experten bestehen weiterhin Zweifel an der Täterschaft der “Andromeda-Crew”. Es scheint wahr zu sein, dass die Männer und Frauen aus der Ukraine im September 2022 mit Unterstützung aus Polen tatsächlich eine Jacht namens “Andromeda” gemietet hatten, mit der sie in der Ostsee unterwegs waren. Möglicherweise hatten sie auch Sprengstoff an Bord, worauf gefundene Spuren hindeuten.

Skeptiker gehen jedoch von einer Tarnoperation aus – die Sprengung selbst, argumentieren sie, hätte viel mehr Professionalität und Aufwand erfordert, als im Zusammenhang mit der “Andromeda” nachgewiesen ist. Je nach Theorie werden das britische, das US-amerikanische und das norwegische Militär verdächtigt – sowie verschiedene Kombinationen ihres Zusammenwirkens – unter Beteiligung westlicher Geheimdienste.

Das ausgewählte Gericht muss noch über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Der Beschuldigte hat sich bisher nicht zur Sache geäußert; die Haftbeschwerde seiner Verteidigung enthielt rechtliche Erwägungen allgemeiner Art, die der Bundesgerichtshof alle verworfen hat.

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