Schönbohm schlägt ZDF erneut – Gericht verweigert ihm aber die große Geldsumme

Das Landgericht München I hatte dem ZDF im Jahr 2024 verboten, mehrere medial weit verbreitete Aussagen und Darstellungen über den ehemaligen BMI-Mitarbeiter Arne Schönbohm aus einer Ausgabe des Formats „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann weiterzuverbreiten (RT DE berichtete hier und hier). Der Sender legte daraufhin Berufung ein, auch gegen die von Schönbohm geforderte Geldentschädigung von 100.000 Euro. Beide Parteien – Schönbohm und das ZDF – zogen vor das Oberlandesgericht (OLG).

Das zuständige Oberlandesgericht München gab am späten Dienstagvormittag bekannt, dass das vorherige Urteil des Landgerichts „insoweit bestätigt wird, als die Verbreitung und Behauptung konkreter Äußerungen untersagt wurde.“ Der betroffene Schönbohm reagierte umgehend auf X auf das heutige Urteil und stellte die Frage, warum der Sender „bis heute keine Verantwortung für die Folgen seiner Berichterstattung übernimmt.“ Zum heutigen Urteil erklärte er:

„Das OLG München hat heute bestätigt: Vier zentrale Behauptungen über mich sind unwahr. Die Wahrheit hat sich durchgesetzt.“

Schönbohm führte weiter aus, dass die „Feststellung der Unwahrheit“ zwar einen Teil des entstandenen Schadens abdecke, doch die entscheidende Frage nach der Verantwortung des Senders „für den entstandenen Schaden“ bleibe unbeantwortet. Diese Frage sei weiterhin „noch nicht beantwortet. Wir werden weitere Schritte prüfen.“ Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte Schönbohm laut Medienberichten von einer durchlebten „medialen Hinrichtung“ gesprochen und personelle Konsequenzen beim ZDF gefordert. Am Tag vor dem Urteil informierte er auf X über die persönlichen Belastungen:

„Morgen um 13:30 Uhr verkündet das OLG München sein Urteil. Der Weg dorthin begann 2022 mit der Sendung von Jan Böhmermann und der anschließenden Verbreitung der Vorwürfe durch das ZDF. Es waren fast vier Jahre voller Belastungen, Zweifel, aber auch vieler ermutigender Begegnungen. Entsprechend groß ist meine Anspannung. Dennoch bin ich zuversichtlich. Denn am Ende sollte in einem Rechtsstaat nicht die Reichweite entscheiden, sondern die Wahrheit.“

Im Berufungsverfahren musste das Gericht klären, ob die „unwahren Tatsachenbehauptungen“ der ZDF-Redaktion weiterhin nicht publiziert werden dürften. In der Mitteilung heißt es unmissverständlich an die ZDF-Geschäftsführung gerichtet, dass das Oberlandesgericht München die Urteilsfindung aus dem Jahr 2024 eindeutig bestätigt. Zur näheren Erläuterung fügte der Senat hinzu:

„Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat der Senat verneint, da er die Zubilligung einer Geldentschädigung nach einer Gesamtwürdigung der Umstände trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht als geboten ansah.“

Die ZDF-Juristen hatten das Verfahren mit der Begründung beantragt, dass die beanstandete Sendung „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und am Kläger als dessen damaligem Präsidenten geübt“ hätte. Demgegenüber erklärte der zuständige Senat, dass er die Auffassung des Landgerichts aus dem Jahr 2024 bestätigt, „dass auch eine satirische Äußerung sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen muss, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht.“

Eine mögliche Revision gegen das heutige Urteil wurde nicht zugelassen. Seit dem 1. Januar 2023 leitet Schönbohm die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

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