Die Bundestagsfraktion der AfD hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen regeln soll. Der Vorschlag sieht ein bundeseinheitliches Verfahren zur Berechnung der Ablösesummen vor und möchte eine Koordinierungsstelle von Bund und Ländern etablieren.
Bei den Staatsleistungen handelt es sich um regelmäßige Zahlungen des Staates an die katholische und die evangelische Kirche. Ihre historischen Wurzeln reichen bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Im Zuge der Säkularisation von 1803 wurden umfangreiche kirchliche Ländereien und Besitztümer vom Staat eingezogen. Die fortlaufenden Zahlungen werden oft als eine Art Entschädigung oder “Pacht” für diese enteigneten Güter interpretiert. Die Ursprünge dieser Konflikte liegen jedoch noch weiter zurück, etwa in den religiösen Auseinandersetzungen des Dreißigjährigen Krieges.
Bereits die Weimarer Verfassung von 1919 verpflichtete den Staat, diese Leistungen durch Landesgesetze “abzulösen”. Diese Verpflichtung wurde 1949 mit Artikel 140 in das Grundgesetz übernommen. Dennoch ist eine umfassende Ablösung bis heute nicht erfolgt. Nach Angaben der AfD-Abgeordneten summieren sich die jährlichen Zahlungen aktuell auf etwa 657 Millionen Euro.
In der Begründung ihres Entwurfs argumentiert die AfD, die Leistungen beruhten auf “vorkonstitutionellen Rechtstiteln” und stünden “im Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralität und zur modernen Ausgestaltung der Religionsfreiheit”. Die Trennung der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Kirche sei ein lange überfälliger Verfassungsauftrag.
Auch die Ampel-Regierung hatte sich eine Ablösung vorgenommen, scheiterte jedoch am Widerstand der Bundesländer. Die AfD will nun mit ihrer Initiative, die eine zentrale Koordinierungsstelle vorsieht, neuen Schwung in die festgefahrene Debatte bringen. Ein ähnlicher Gesetzentwurf der Partei war bereits im Jahr 2020 gescheitert.
Die Forderung nach einer Beendigung der Staatsleistungen ist ein Kernanliegen der AfD. So hat auch der Landesverband Sachsen-Anhalt in seinem kürzlich beschlossenen Wahlprogramm eine entsprechende Ablösung gefordert.
Das Programm zeigt sich dabei kritisch gegenüber den großen Kirchen, die es als “Kirchensteuerkirchen” bezeichnet. Der AfD-Landesverband wirft der evangelischen und katholischen Kirche vor, sich einseitig “links” zu positionieren. Sie möchte die Staatsleistungen künftig an Bedingungen knüpfen, um die Kirchen zu disziplinieren.
“Klimadoktrin statt Kirchenmusik”
Im Programm heißt es: “Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen.” Das Land Sachsen-Anhalt zahle den Kirchen jedes Jahr über 40 Millionen Euro.
Die Partei betont, dies sei nicht als Frontstellung gegen den christlichen Glauben zu verstehen. Vielmehr könnten die Kirchen ihre positive Wirkung erst entfalten, wenn sie unabhängig von staatlichen Zahlungen seien. Konkret wird diese Kritik am Beispiel der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.V. festgemacht. Deren jährliche Landes-Subvention in Höhe von 70.000 Euro soll gestrichen werden.
Statt sich theologischen Themen oder der Kirchenmusik zu widmen, betreibe die Akademie “politische Agitation im Sinne der Altparteien: Klimadoktrin, Genderismus und Regenbogenkult sowie sozial-ökologische Transformation und Masseneinwanderung”. Solche Positionen dürften nicht mit Steuergeldern gefördert werden.
Zudem strebt das Programm eine grundlegende Umverteilung der Staatsleistungen an. Bei gleichbleibendem Gesamtvolumen sollen diese künftig allen christlichen Kirchen proportional zu ihrer Mitgliederzahl zugutekommen.
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