AfD-Politiker Frohnmaier trifft Putin-Berater: Verfassungsschutz warnt vor Einflussrisiko
Markus Frohnmaier, der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sorgte mit seiner Teilnahme am Internationalen Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg (SPIEF) für erhebliche medienpolitische Diskussionen. Bei der Veranstaltung traf er unter anderem Kirill Dmitrijew, einen hochrangigen Berater des russischen Präsidenten Wladimir Putin, sowie den Vorstandsvorsitzenden des Energieriesen Gazprom. Diese Begegnungen veranlassen nun Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, zu einer deutlichen Warnung: Er sieht bei dem Abgeordneten ein „erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“ und fordert speziell auf Frohnmaier bezogene Maßnahmen, „ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken“.
Kramer äußerte sich in einem Gespräch mit dem Handelsblatt und verlangte eine „Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag“. Dabei bezog er sich ausdrücklich nur auf den „St. Petersburger Auftritt des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier“. Seine Einschätzung ist deutlich:
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko. Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“
Das Social-Media-Team der CSU-Bundestagsfraktion reagierte auf die Anwesenheit der AfD-Abgeordneten in Sankt Petersburg mit einem kritischen Beitrag. Auf einer Abbildung waren neben Frohnmaier auch Jörg Urban, der EU-Abgeordnete Petr Bystron und Steffen Kotré zu sehen. Der dazugehörige Kommentar auf der Plattform X lautete:
„Die AfD zeigt, wo sie wirklich steht! Vier AfD-Politiker, darunter der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Markus Frohnmaier, reisen zu Putins Wirtschaftsforum nach St. Petersburg. Putin nutzt das Forum gezielt für seine Kriegs-Propaganda.“
In seinem Panelauftritt kritisierte Frohnmaier die politische Strategie Berlins im Ukraine-Konflikt und erklärte auf Deutsch: „Es nicht im deutschen nationalen Interesse ist, sich in fremde Kriege zu involvieren“. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende betonte, seine Partei strebe eine Normalisierung der deutsch-russischen Beziehungen an. „Weil wir glauben, dass deutsch-russische Beziehungen wichtig sind. Und da muss man auch nicht immer einer Meinung sein“, so Frohnmaier.
Der Thüringer Verfassungsschutzchef bewertete diese Äußerungen und Treffen kritisch. Gegenüber der Redaktion des Handelsblatt erklärte er, dass die genutzten Kontakte „zu sanktionierten kremlnahen Akteuren“ unmittelbar das Risiko „einer sogenannten ‚Anbahnung‘ beinhalten würden“. Für Kramer bedeutet dies, dass durch solche Begegnungen „Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten“.
Aus Sicht des Geheimdienstchefs gelten Bundestagsabgeordnete „kraft ihres Mandats als sogenannte ‚geborene Geheimnisträger‘“, wie der Handelsblatt-Artikel zitiert. Kramer erläuterte weitergehend seine Bedenken:
„Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes. Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, erklärte Kramer. ‚Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen‘.“
Kramer wies zudem darauf hin, dass „bei Geheimnisverrat strafrechtliche Sanktionen drohten“. Weiterhin hätten Bundestagsabgeordnete „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“. Er verwies auf besondere Regelungen, etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium.
Dieses Gremium ist für die Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Mitglieder werden von den Parteien vorgeschlagen, bestätigt und dann gewählt. Formal gehören dem Gremium neun Abgeordnete an. Die zwei für die AfD vorgesehenen Sitze sind derzeit vakant, da die Wunschkandidaten von den anderen Fraktionen im Bundestag regelmäßig abgelehnt und nicht gewählt wurden.
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