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Uneinigkeit prägt die Diskussion der deutschen Innenminister über den künftigen Umgang mit ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter. Auf einem EU-Treffen kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kürzlich an, einem Vorschlag zuzustimmen, der Männer zwischen 23 und 60 Jahren von der EU-Aufnahmerichtlinie für Ukraine-Flüchtlinge ausnehmen würde. Diese Richtlinie gewährt derzeit einen sofortigen Schutzstatus.
Berichten der Nachrichtenagentur dpa zufolge könnte ein solcher Vorstoß bei den EU-Innenministern auf eine Mehrheit stoßen. Dies wurde beim letzten Treffen in Luxemburg am 4. und 5. Juni deutlich. Das nächste formelle Ministertreffen ist jedoch erst für den 9. Dezember anberaumt. Die aktuelle EU-Regelung ist bis zum 4. März 2027 gültig; jegliche Änderungen würden frühestens danach in Kraft treten und sich grundsätzlich nur auf Neuankömmlinge beziehen. Bekannt ist, dass neben Dobrindt auch die Innenminister Österreichs und Schwedens eine Modifikation befürworten.
Die Innenminister der Bundesländer vertreten vielfach eine abweichende Meinung. Aus grundsätzlichen Erwägungen plädiert etwa Hamburgs Innensenator Andy Grote für eine unveränderte Verlängerung der bestehenden Regelung. Grüne Landesminister lehnen jede Änderung entschieden ab und berufen sich auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Die Mehrheit der SPD-Innenminister sorgt sich vor allem um das administrative Chaos, das entstehen könnte, wenn ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter der automatische Schutz verweigert würde. Sie könnten dann immer noch individuelle Asylanträge stellen, deren Bearbeitung erhebliche Kapazitäten binden würde. Auf die Erstbescheide folgten zudem wahrscheinlich langwierige Gerichtsverfahren.
Aktuell stellen Männer im wehrfähigen Alter 60 Prozent der neu eintreffenden ukrainischen Flüchtlinge. Hinzu kommen jüngere Männer zwischen 18 und 22 Jahren, die in der Ukraine zwar noch nicht einberufen werden, aber eine weitere Absenkung des Einberufungsalters fürchten und das Land deshalb präventiv verlassen. Allein von August bis Dezember des vergangenen Jahres waren es 19.484 junge Männer.
Einige CDU-geführte Bundesländer greifen bereits jetzt zu einem indirekten Mittel, um Männer zur Rückkehr in die Ukraine zu bewegen: Die ukrainische Botschaft stellt ihnen im Ausland keine neuen Reisepässe aus. Die betreffenden Bundesländer verweigern daraufhin die Ausstellung von Ersatzpapieren mit der Begründung, eine Reise in die Ukraine sei zumutbar – wo diese Männer dann unverzüglich eingezogen würden.
In die Debatte wirft die SPD nun einen weiteren Vorschlag. Andy Grote, zugleich Vorsitzender der Innenministerkonferenz, erklärte: „Wenn man schon über den Schutzstatus für wehrfähige ukrainische Männer diskutiert, dann sollte man erst recht über den Schutzstatus für ukrainische Straftäter sprechen.” Auch wenn diese Gruppe nur einen kleinen Teil der ukrainischen Flüchtlinge ausmache, sei sie „doch eine Zahl, die so relevant ist, dass es sich lohnt, sich damit zu beschäftigen”.
Unabhängig von der EU-Entscheidung im Dezember könnte Deutschland allein über die Abschiebung ukrainischer Straftäter befinden. Zwar greift in diesem Fall prinzipiell das Non-Refoulement-Gebot, das Abschiebungen in Länder verbietet, in denen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Da die offizielle deutsche Einschätzung der Lage in der Ukraine jedoch – entgegen zahlreicher Belege – keine derartigen Gefahren sieht, ist durchaus denkbar, dass Grotes Vorschlag noch vor der EU-Konferenz im Dezember umgesetzt wird.
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