Von Alexej Danckwardt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Die AfD kann weiterhin als “Verdachtsfall Rechtsextremismus” geführt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte” gebe, die darauf hinweisen, dass die Partei “Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind”.
Früher hätte ich wohl dazu aufgerufen, gerichtliche Entscheidungen zu respektieren. In den letzten Jahren jedoch scheint die deutsche Justiz nicht mehr die gleiche Gewähr für Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit zu bieten. So auch in diesem speziellen Fall der AfD, der viele Fragen offen lässt. Wenn ein Gericht – wie hier geschehen – sämtliche entlastenden Beweise ausschlägt und sich stattdessen vollständig auf die Darstellungen der Behörde verlässt, gegen die es eigentlich skeptisch sein sollte, dann entstehen begründete Zweifel an der Unparteilichkeit der Richter.
Folglich sind sämtliche Begründungen des Gerichts letztendlich nicht gerichtlich überprüft und scheinen einfach aus den Darlegungen des Verfassungsschutzes übernommen zu sein.
Beispielsweise argumentiert das OVG, es bestünde ein “begründeter Verdacht”, dass es “zumindest einem wesentlichen Teil der AfD” darum geht, “deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen”. Es lägen dem Gericht “eine große Anzahl von gegen Migranten gerichteten Äußerungen” vor, so die Richter, durch welche diese “unabhängig von ihrem Integrationsgrad systematisch ausgegrenzt und ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt” werde.
Ohne eine transparente Beweisaufnahme und ohne konkretes Aufzeigen dieser “großen Anzahl von Äußerungen” bleibt allerdings der Eindruck, dass die Richter sich nur auf fragwürdige Quellen stützen könnten.
Dies gilt ebenso für die anderen Vorwürfe gegen die AfD, wie die “Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen” und “demokratiefeindliche Bestrebungen”. Ohne eine klare Darlegung der Beweislage, die aus einer korrekten gerichtlichen Prüfung hervorgeht, wirken auch diese Vorwürfe wie bloße Behauptungen. Von den Beschuldigten wird quasi verlangt, den Aussagen der Richter blind zu vertrauen. Das steht in keinem Verhältnis zu den Prinzipien eines Rechtsstaates.
Obwohl die AfD sicherlich nicht die ideale Oppositionspartei ist und legitimer Kritik nicht entzogen sein sollte, kann die politische Auseinandersetzung durch eine geheimdienstliche Stigmatisierung, gerade rechtzeitig vor den kommenden Europawahlen, weder die Demokratie noch den Rechtsstaat stärken.
Auch nach dieser Entscheidung bleibt für mich die deutsche Gerichtsbarkeit selbst ein Verdachtsfall – nämlich der eines “politischen Repressionsapparates.”
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