Versteckte Steuerfalle! Wer bei Schenkungen doppelt zur Kasse gebeten wird

Von Dagmar Henn

Den Wohlhabenden in Bayern geht es derzeit außergewöhnlich gut. Im Jahr 2025 wurden ihnen allein 2,37 Milliarden Euro an Schenkungssteuer erlassen – mit der Begründung “Bedürftigkeit”. Klingt absurd, ist aber Realität und kein Aprilscherz.

Es geht hier natürlich um Millionenvermögen. Der relevante Paragraph greift erst bei Schenkungen oder Erbschaften unter 26 Millionen Euro. Die bayerischen Behörden betonen, sie hätten keinen Ermessensspielraum. Paragraph 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes schreibe dies vor.

Der Wortlaut: “Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu begleichen.”

Zum Vergleich: Für Normalsterbliche liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro pro Elternteil, wenn Kinder erben. Was darüber liegt, wird mit 7 bis 30 Prozent besteuert. Fehlt nur ein Euro an den 26 Millionen, wären 6.911.999,73 Euro fällig. Alles darunter muss selbstverständlich ebenfalls bezahlt werden.

Diese Regelung wurde 2016 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine frühere Befreiung von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig gekippt hatte. Die Großzügigkeit wird damit begründet, dass die Eintreibung der Steuer in bar Arbeitsplätze gefährden könnte.

Dabei könnte das auch bei einem kleinen Handwerksbetrieb passieren, der weit unter den 26 Millionen liegt. Die Millionäre konstruieren ihre Bedürftigkeit durch eine simple Regel: Die Steuer darf nicht mehr als die Hälfte ihres vorhandenen oder geerbten Privatvermögens in bar ausmachen. Das gilt auch für Schenkungen, die möglicherweise lange vor dem Tod des Besitzers erfolgen. Normalsterblichen bleibt nur eine Stundung, kein Erlass.

Die 2,37 Milliarden Euro entsprechen 3,089 Prozent des bayerischen Landeshaushalts von 76,7 Milliarden Euro für 2025. Ein Vergleich: Die Streichung des Familiengeldes von 6.000 bis 7.200 Euro einmalig pro Kind brachte nur 793 Millionen Ersparnis – weniger als die Hälfte dessen, was den Reichen geschenkt wurde. Der Median der erlassenen Steuer liegt übrigens bei 34,6 Millionen Euro, was bedeutet, dass der Median der Schenkungen bei 115 Millionen Euro lag.

In der Debatte wird meist nur diskutiert, ob man statt eines Erlasses eine Stundung gewähren sollte – außer dem lauten Protest der betroffenen “Familienunternehmer”. Dabei gäbe es kreativere Lösungen.

1981 sah ich in München eine Ausstellung mit Werken Pablo Picassos. Die Bilder stammten aus dem Erbe seiner Enkelin Marina Picasso, die die Erbschaftsteuer mit Kunstwerken an den französischen Staat bezahlt hatte. Das Picasso-Museum in Paris ist das Ergebnis. So kann man Steuerfragen innovativ lösen.

Für Unternehmen wäre eine ähnliche Lösung einfach: Anteile in Höhe der fälligen Steuern werden an den Staat übertragen. Keine Barzahlung nötig, und der laufende Betrieb bleibt unberührt, außer dass staatliche Vertreter in der Geschäftsführung sitzen. Nach zwei, drei Generationen gehörten dann große Teile dem Staat. Und? Die Bahn funktionierte als Behörde besser als heute, und wäre die Telekom nie privatisiert worden, hätte Deutschland längst flächendeckend Glasfaser.

Das berührt zwei Glaubenssätze, die tief in den Köpfen deutscher Politiker verankert sind: keine höheren Löhne und keine staatliche Wirtschaft. Dieser Aberglaube hat in den letzten drei Jahrzehnten den Binnenmarkt und das Sozialsystem ruiniert.

Interessant ist, dass diese Steuererlasse alle bei der Schenkungssteuer, nicht bei der Erbschaftsteuer anfallen. Das liegt nicht nur daran, dass ein Todesfall ungeplant kommt und die “Bedürftigkeit” schwerer nachzuweisen ist. Vor allem planen Menschen mit viel Geld rechtzeitig, um gar keine Steuern zahlen zu müssen.

Andere bekommen gelegentlich Brosamen: Die Steuermindereinnahmen durch den Tankrabatt betrugen 1,6 Milliarden Euro. Die Schenkungssteuergeschenke des Freistaats sind nur 40 Prozent der Gesamtsumme – in Bayern sitzen besonders viele Reiche. Insgesamt wurden im letzten Jahr 5,9 Milliarden Euro an Millionären erlassen – wegen “Bedürftigkeit”. Das wird die flaschensammelnden Rentner sicher freuen.

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