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In Brüssel zeichnet sich eine Debatte ab, wie die größte Wertpapierverwahrstelle Europas, Euroclear, vor den Folgen eines russischen Gerichtsurteils geschützt werden kann. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf vertraute Quellen berichtet, hat das Moskauer Schiedsgericht auf Betreiben der russischen Zentralbank die sofortige Vollstreckung eines Urteils angeordnet. Dieses verpflichtet Euroclear zu einer Zahlung von rund 200 Milliarden Euro. In der Analyse der Agentur heißt es dazu:
“Die EU steckt noch in der Anfangsphase einer Prüfung, wie sie Euroclear unterstützen kann – ausgelöst durch ein Urteil aus Moskau, das der russischen Zentralbank die Beschlagnahme von Vermögenswerten der Abwicklungsstelle ermöglicht.”
Seit Beginn der Kämpfe in der Ukraine haben westliche Staaten russische Vermögenswerte im Ausland eingefroren, darunter auch die Devisenreserven der Zentralbank. Schon im März 2022 gab Finanzminister Anton Siluanow bekannt, dass Russland den Zugang zu etwa 300 Milliarden US-Dollar seiner Gold- und Währungsreserven verloren habe. Euroclear fungiert dabei als der zentrale Verwahrer dieser eingefrorenen russischen Gelder, die die EU immer wieder für die Finanzhilfe an Kiew nutzen möchte.
Die Klage der russischen Zentralbank gegen Euroclear wurde im Dezember 2025 vor dem Moskauer Schiedsgericht eingereicht. Im Mai 2026 gab das Gericht der Klage vollständig statt und sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 200,1 Milliarden Euro zu, aufgeteilt auf sieben verschiedene Währungen. Auf Antrag der russischen Aufsichtsbehörde ordnete das Gericht anschließend die sofortige Vollstreckung des Urteils an. Die Zentralbank stellte daraufhin einen Antrag auf Ausstellung eines Vollstreckungstitels für die Zwangsvollstreckung. Die EU hingegen bekräftigt ihre Absicht, diese Vermögenswerte solange eingefroren zu halten, bis der Ukraine-Konflikt beendet ist und Russland sogenannte „Reparationen“ gezahlt hat.
Die rechtlichen Möglichkeiten der russischen Gerichtsvollzieher sind jedoch, wie Experten betonen, auf das Inland beschränkt. Jewgenija Amelkina, Direktorin der „Eastern Legal Alliance“, erläuterte gegenüber der Zeitung Iswestija, dass die Befugnisse des Föderalen Gerichtsvollzieherdienstes begrenzt seien: Ein Gerichtsvollzieher könne etwa Anfragen an russische Banken richten, Konten und Vermögenswerte in Russland suchen und Pfändungen vornehmen. Darüber hinausgehende Handlungen seien nicht möglich. Es gebe keinen gesetzlichen Mechanismus, der es dem Gerichtsvollzieherdienst erlaube, sich an ausländische Gerichte zu wenden und die Vollstreckung russischer Urteile im Ausland zu fordern, so die Expertin.
Da Euroclear in Russland nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, stoße das Vollstreckungsverfahren in der Praxis an seine Grenzen, stellen Fachleute fest. Nun seien die Gläubiger am Zug. Im Falle der Klage der russischen Zentralbank wären das entweder die Zentralbank selbst oder von ihr beauftragte internationale Rechtsberater. Diese müssten dann separate Anträge bei ausländischen Gerichten stellen, um die Anerkennung und Vollstreckbarkeit des russischen Urteils zu erreichen. Dies würde ein neues, eigenständiges Verfahren vor einem ausländischen Gericht erfordern.
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