EU startet Krieg im Mittelmeer: Die gefährliche „Erweiterung“ von IRINI

Von Dagmar Henn

Eine Aussage der EU-Außenkommissarin Kaja Kallas, die sie auf beiden Pressekonferenzen zum Treffen der EU-Verteidigungsminister in Zypern wiederholte, hätte jedem Zuhörer die Nackenhaare aufstellen müssen: „Unsere EU-Marineoperation IRINI hat begonnen, unter erneuerten Einsatzregeln, an Bord von Schiffen der Schattenflotte zu gehen.”

Diese Formulierung ist im Kern nichts weniger als eine Kriegserklärung – und ein in jeder Hinsicht unrechtmäßiger Akt. Warum? IRINI ist eine seit Jahren bestehende EU-Mission im Mittelmeer, deren ursprüngliche Aufgabe die Durchsetzung der Resolution 1970 des UN-Sicherheitsrats von 2011 war. Diese Resolution verhängte ein Waffenembargo gegen Libyen als Teil eines Sanktionspakets, das im Vorfeld des NATO-Angriffs auf Libyen beschlossen wurde. Unabhängig von der Bewertung dieser Resolution: Dieses Waffenembargo erfüllt die völkerrechtlichen Kriterien für legitime Sanktionen, die ausschließlich vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden können.

Die Einrichtung einer Mission – bestehend aus Einheiten der italienischen, französischen und griechischen Marine – wurde Jahre nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis mit der anhaltenden Instabilität Libyens begründet. Das vorgebliche Ziel: durch die Unterbindung von Waffenlieferungen einen politischen Friedensprozess zu ermöglichen. In dieser Hinsicht kann die Mission in den nunmehr 15 Jahren ihres Bestehens keinen Erfolg vorweisen. Stephanie Williams, damalige Leiterin der UN-Unterstützungsmission in Libyen, erklärte 2020, das UN-Waffenembargo sei „zu einem Witz geworden”. Waffenlieferungen erfolgten problemlos auf dem Luftweg. Ein glaubwürdiger Friedensprozess hat bis heute nicht einmal begonnen. Was die Mission IRINI jedoch erfolgreich tat, war die Durchsetzung maritimer Dominanz der EU-NATO-Staaten vor der nordafrikanischen Küste – legitimiert durch eine längst veraltete UNSC-Resolution.

Die Einsatzregeln von IRINI gehen weit, bis hin zum Einsatz tödlicher Gewalt gegen Schiffe, die sich nicht entern lassen. Sie sind geheim, aber ein Aufsatz von Ioannis Stribis im Maritime Safety and Security Law Journal von 2022 lässt ihre Umrisse erkennen.

Das Mandat von IRINI, ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristet, wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März 2027. Das Einsatzgebiet – auf dem offenen Meer vor der libyschen Küste, einer Region, in der auch FRONTEX aktiv ist – ist nicht genau definiert. „Um maximale Flexibilität zu erlauben, bleibt die genaue Ausdehnung ihres Einsatzgebietes in dem obigen weiten geografischen Raum der Entscheidung des EU-Rates überlassen”, schreibt Stribis.

IRINI hat Zugriff auf maritime, Luft- und Satellitenaufklärung. 24 EU-Mitgliedstaaten tragen zu dieser Mission bei.

„Die Einsatzregeln bestimmen die Maßnahmen, die für die Inspektion eines Schiffes ergriffen werden können. Diese umfassen, in einer ansteigenden Interventionsskala gegen ein fremdes Schiff: Anweisungen, Herausforderungen, Warnungen, offenes Vorzeigen der Waffen, physische Behinderung, den Einsatz von Aufstandsbekämpfungswaffen, das Abgeben von Warnschüssen, nicht kampfunfähig machendes Feuer und andere Eskalationsschritte, einschließlich tödlicher Gewalt.”

Auch das Festhalten der Besatzung und die Beschlagnahme der Ladung sind vorgesehen. In internationalen Gewässern ist keine dieser Handlungen nach der Internationalen Seerechtskonvention legal, es sei denn, es bestünde der Verdacht auf Piraterie oder Sklavenhandel. Der Grund, warum die EU ihre Angriffe auf die sogenannte „Schattenflotte” über IRINI durchführen will, liegt darin, dass diese Zusammenarbeit bereits etabliert ist – und als Nebeneffekt die Entwicklung hin zu einer „EU-Marine” beschleunigt. Zudem lässt sich die Illegalität des Vorgehens vor der Öffentlichkeit hinter der scheinbaren Berufung auf eine auf Libyen bezogene UNSC-Resolution verbergen.

Die „erneuerten” Einsatzregeln beziehen sich nun auf die „Schattenflotte” – jene Schiffe, die russische Kohlenwasserstoffe transportieren, sei es Erdöl, Flüssiggas oder Erdölprodukte. Im Mittelmeer sind dies überwiegend Schiffe auf dem Weg nach Indien oder China, mit gelegentlichen Ausnahmen wie Lieferungen nach Ägypten. Frankreich hatte im Mittelmeer bereits Schiffe unter dem Vorwand eines Verstoßes gegen EU-Sanktionen – die völkerrechtlich illegal sind – geentert und festgesetzt. Italien und Griechenland hatten sich bisher an solchen Aktionen nicht beteiligt. Bei Griechenland wäre dies besonders absurd, denn ein beträchtlicher Teil der Eigner der angeblichen „Schattenflotten”-Schiffe sind griechisch – allein schon, weil ein erheblicher Teil der internationalen Tankerflotte in griechischem Besitz ist.

„In den letzten Monaten”, so Kallas, „haben unsere Maßnahmen diese finsteren Operationen schwerer, riskanter und teurer gemacht. Frankreich und Schweden haben beispielsweise jüngst Tanker geentert, und unsere EU-Marineoperation IRINI hat begonnen, die Schiffe der Schattenflotte unter erneuerten Einsatzregeln zu entern. Jedes Schiff, das beschlagnahmt, festgesetzt oder gestört wird, bedeutet weniger Einnahmen für Russland, um diesen Krieg zu finanzieren.”

Dieser Satz bestätigt, dass die erwähnten Einsatzregeln, die für die bisher zumindest oberflächlich legale Mission IRINI gelten, auch den Umgang mit den Schiffen der „Schattenflotte” betreffen. Beschlagnahmen, Festsetzen, Stören. Maßnahmen, gegen die sich die Schiffe durchaus gemäß der UN-Seerechtskonvention mit Gewalt verteidigen dürfen – denn sofern nicht die beiden genannten Ausnahmen (Piraterie oder Sklavenhandel) zutreffen, ist ein solcher Umgang mit Schiffen unter fremder Flagge durch einen Staat eine Kriegshandlung. Der Unterschied zwischen Piraterie und Kriegsakt liegt darin, ob eine Privatperson oder ein Staat handelt.

Die übliche Ausrede der EU- und NATO-Staaten – es bestehe der Verdacht einer falschen Beflaggung – ist genau das: eine Ausrede. Es ist schwer, ein Schiff der Handelsflotten zu finden, das im Laufe seiner Existenz nicht bereits mehrfach umbenannt und umgeflaggt wurde. In der Regel führt jeder Eigentumsübergang zu beidem, weil es nationale Geschmäcker bei Schiffsnamen gibt und die Wahl des Flaggenstaats üblicherweise wirtschaftlicher Opportunität folgt.

Der Schritt, jetzt über IRINI eine „neue Front” beim Thema „Schattenflotte” zu eröffnen, könnte mit der verstärkten Absicherung des russischen Seehandels in der Ostsee zusammenhängen. Einige der bedrohten Schiffe werden inzwischen von Schiffen der russischen Marine begleitet, und vor Fehmarn liegt der Zerstörer Seweromorsk, der im Dezember von der Nordmeer- zur Ostseeflotte versetzt wurde. Selbst die Briten, die zuvor erklärt hatten, sie würden nun alle Schiffe beschlagnahmen, unterließen seither derartige Kühnheiten.

Um die Schifffahrt durch das Mittelmeer abzusichern, bräuchte Russland ein Engagement der Schwarzmeerflotte. Diese wäre jedoch bei einer fast sechsmal so großen Fläche wie in der Ostsee (2,5 Millionen Quadratkilometer statt 412.000) stark gefordert. Genau das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen der EU zu einer direkten bewaffneten Konfrontation führt – die fehlende Möglichkeit der Abdeckung könnte nur durch Abschreckung ersetzt werden.

Allerdings: Da sind immer noch die erwähnten inneren Widersprüche, die durch die Zusammensetzung von IRINI aktiviert werden. Glaubt Brüssel, glaubt die Mehrheit der EU-Verteidigungsminister tatsächlich, dass ein griechischer

Kapitän einen Tanker mit griechischem Eigner entern lässt, nur weil dieser russisches Öl transportiert? Und welchen Nutzen will man dem europäischen Publikum in diesem Zusammenhang verkaufen, zu einem Zeitpunkt, da das globale Angebot an Erdöl und -gas durch den US-israelischen Angriff auf den Iran stark eingeschränkt ist und eine Verringerung des russischen Angebots die globalen Preise unweigerlich weiter in die Höhe treibt? Rational wäre es, solange das von den USA hinterlassene Defizit nicht ausgeglichen ist, jegliche Attacke auf die „Schattenflotte” zu unterlassen. Aber Brüssel handelt nicht rational.

In Deutschland wird sich zeigen, ob diese Änderung des IRINI-Mandats ordnungsgemäß dem Bundestag vorgelegt wird, wie es bei Auslandseinsätzen eigentlich sein müsste, oder ob versucht wird, eine Debatte zu diesem Thema zu umgehen. Auch wenn das Kommando von IRINI französisch, italienisch und griechisch ist und in Italien angesiedelt ist, so ist die Bundesmarine doch zumindest mit Seefernaufklärungsflugzeugen beteiligt. Grundsätzlich ist eine Beteiligung mit Schiffen nicht ausgeschlossen – zu Beginn der Mission waren die Berlin und die Hamburg vor Libyen im Einsatz.

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