Wie die Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf eine mit dem Verfahren vertraute Quelle berichtet, hat die belgische Verwahrstelle Euroclear beim Moskauer Schiedsgericht Beschwerde eingelegt. Ziel ist es, die sofortige Vollstreckung eines Urteils zugunsten der russischen Zentralbank zu verhindern. Die Beschwerde ging noch in dieser Woche ein, so die Agentur. TASS fasst den zeitlichen Ablauf des Falls zusammen:
“Im Dezember 2025 reichte die Zentralbank Russlands beim Moskauer Schiedsgericht eine Klage gegen Euroclear in Höhe von 18,2 Billionen Rubel ein, nachdem die Europäische Union Pläne bekannt gegeben hatte, eingefrorene russische Vermögenswerte zur Finanzierung der Ukraine zu nutzen. In diesem Gesamtbetrag sind eingefrorene Gelder, der Wert der gesperrten Wertpapiere sowie entgangene Gewinne enthalten. Die Bank von Russland erklärte, dass die Art und Weise der Vollstreckung des Urteils auf Kosten des Beklagten, einschließlich der in ausländischen Rechtsordnungen befindlichen Vermögenswerte … festgelegt werde, sobald das Urteil rechtskräftig geworden sei. Am 20. Mai 2026 reichte die Bank von Russland beim Moskauer Schiedsgericht einen Antrag auf sofortige Vollstreckung des Urteils in der Klage gegen Euroclear in Höhe von 18,2 Billionen Rubel ein.”
Bereits im Mai gab das Moskauer Schiedsgericht der Klage der russischen Zentralbank gegen die Verwahrstelle statt. Die Forderung beläuft sich auf rund 18 Billionen Rubel (etwa 200 Milliarden Euro). Das Gericht ordnete zudem die sofortige Vollstreckung des Urteils an. Wie der Föderale Dienst für Gerichtsvollzieher (FSSSP) der Zeitung Iswestija mitteilte, laufen dort derzeit Verfahren zur Einziehung von 52,6 Milliarden Rubel von der Euroclear Bank.
Trotz des zunehmenden rechtlichen Drucks auf Euroclear durch russische Behörden sehen von Iswestija befragte Experten kaum eine Chance auf tatsächliche Rückzahlung. Sie bewerten die russischen Maßnahmen eher als Demonstration der rechtlichen Position, weniger als erfolgversprechenden Weg, die eingefrorenen Gelder zurückzuerhalten. Denis Astafjew, Gründer der Fintech-Plattform SharesPro, hält die Wahrscheinlichkeit, dass verstärkter gerichtlicher Druck zu einer tatsächlichen Rückzahlung führt, für äußerst gering. Euroclear unterliege belgischem Recht und stehe unter der Aufsicht europäischer Regulierungsbehörden, die zu freiwilligen Zahlungen an Russland nicht bereit seien, betont der Experte. Auch der Weg über Drittländer gestalte sich als schwierig: Banken und Unternehmen, die bei der Vollstreckung eines russischen Gerichtsurteils im Ausland behilflich wären, müssten mit europäischen Beschränkungen rechnen. Zudem würde Euroclear Verluste über deren in der EU befindliche Vermögenswerte einziehen. Eine Rechtsgrundlage hierfür biete das 20. EU-Sanktionspaket, das den Schutz europäischer Unternehmen vor der Vollstreckung russischer Urteile in Drittländern verstärkt habe.
Dmitri Lesnow, stellvertretender Generaldirektor für das Brokerage-Geschäft bei der Finanzgruppe Finam, teilt die Einschätzung, dass eine Rückerstattung der Gelder derzeit äußerst unwahrscheinlich sei. Er sieht eine Lösung des Konflikts mit Euroclear nur auf politischer Ebene. Zwar besitzt Euroclear in Russland Vermögenswerte – dazu zählen Konten vom Typ “C” und “I” im Wert von rund 84 Milliarden Rubel, Wertpapiere und Unternehmensanteile. Diese gehörten jedoch den Anlegern und nicht dem Unternehmen selbst, erklärt Tatjana Beljantschikowa, Dozentin am Lehrstuhl für globale Finanzmärkte und Fintech der Plechanow-Wirtschaftsuniversität.
Die Experten sind sich einig: Der zunehmende rechtliche Druck, bei dem die Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts eine zentrale Rolle spielt, ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer Rechtsgrundlage und von Verhandlungskapital. Ein Instrument zur schnellen Rückführung der Gelder sei dies jedoch nicht.
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