Französisches Gericht kippt Burkini-Verbot – Triumph für die Freiheit an der Côte d’Azur!

Seit 2016 ist die Rechtslage in Frankreich eigentlich klar: Der Conseil d’État in Paris entschied damals, dass französische Küstenstädte das Tragen von Burkinis an ihren Stränden nicht untersagen dürfen.

Die obersten Verwaltungsrichter Frankreichs urteilten, dass ein solches Verbot die Freiheitsrechte der Badegäste unverhältnismäßig stark einschränke. Eine Einschränkung sei nur dann legitim, wenn eine tatsächliche Gefahr für die öffentliche Ordnung nachgewiesen werden könne. An dieser Position hielt das höchste Verwaltungsgericht auch in den Folgejahren fest.

Im Jahr 2022 jedoch untersagte dieselbe Institution der ostfranzösischen Stadt Grenoble, ein Burkini-Verbot in den öffentlichen Schwimmbädern aufzuheben. Die Begründung: Durch die Erlaubnis muslimischer Badebekleidung würde die kommunale Badeordnung gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Nutzer und die geforderte Neutralität des öffentlichen Dienstes verstoßen.

In den letzten Jahren haben verschiedene französische Küstenorte wiederholt versucht, ein Burkini-Verbot an ihren Stränden durchzusetzen – was regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führte. Betroffene erhalten dabei Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen wie der Ligue des Droits de l’Homme (LDH).

Zuletzt musste Mandelieu-la-Napoule an der Côte d’Azur eine juristische Schlappe hinnehmen. Die rund 21.000 Einwohner zählende Gemeinde hatte bereits 2012 den Ganzkörperbadeanzug verboten. Das Verwaltungsgericht in Nizza gab jedoch einer Klage der Menschenrechtsliga LDH statt.

In einer Pressemitteilung vom Freitag stellte das Gericht klar, dass die Gemeinde keine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung durch das Tragen eines Burkinis habe belegen können. Genau ein solcher Nachweis sei jedoch die rechtliche Voraussetzung für ein Verbot. Ohne diesen Grund stelle das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit und die Gewissensfreiheit dar.

Die beklagte Gemeinde hatte für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2026 Personen den Zugang zu den öffentlichen Badestellen verwehren wollen, die „Badebekleidung tragen, die eindeutig auf eine religiöse Zugehörigkeit schließen lässt“.

Bürgermeister wollte mit dieser Regelung Störungen der öffentlichen Ordnung verhindern. Das Gericht wertete den Verweis auf frühere Unruhen und bestehende interreligiöse Spannungen jedoch als nicht ausreichend und gab dem Eilantrag der LDH auf Entfernung der Verbotsschilder statt.

Die Sorgen der Gemeinde bezögen sich nicht auf aktuelle Vorfälle, sondern auf Ereignisse, die mehrere Jahre zurücklägen, hieß es in dem Urteil. Bereits im Vorjahr hatte dasselbe Gericht in einem ähnlichen Fall gegen ein Burkini-Verbot entschieden.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Presse äußerte sich Mandelieus Bürgermeister Sébastien Leroy von der liberalkonservativen Partei Nouvelle Énergie sarkastisch über das Engagement der LDH:

„Die Stadt Mandelieu nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Nizza zur Kenntnis und erkennt die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und der Realität vor Ort sowie die Herausforderungen für gewählte Amtsträger an. Ebenso würdigt sie das unerschütterliche Engagement der Liga für Menschenrechte in ihren Kernanliegen: ‚Der Burkini ist das Leben; Weihnachtskrippen gehören in den Müll.‘“

Damit bezog sich Leroy auf das juristische Vorgehen der LDH gegen Weihnachtskrippen in französischen Rathäusern.

Es deutet vieles darauf hin, dass der Bürgermeister von Mandelieu-la-Napoule auch für den Sommer 2027 ein Burkini-Verbot erlassen möchte – offenbar bereit, eine weitere juristische Niederlage in Kauf zu nehmen.

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