Die Niederlande gelten weltweit als Vorreiter in Sachen Sterbehilfe. Bereits seit 2002 ist dort die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, legalisiert. Diese liberale Gesetzgebung stieß international auf großes Interesse und löste kontroverse Debatten aus.
Bemerkenswert ist, dass auch Minderjährige Zugang zu dieser medizinischen Maßnahme haben. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren können eigenständig über Sterbehilfe entscheiden, während bei 12- bis 15-Jährigen die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Sogar unheilbar kranke Säuglinge können unter strengen Auflagen und mit elterlicher Einwilligung euthanasiert werden – eine Praxis, die in Deutschlands westlichem Nachbarland seit Jahren möglich ist.
Bis Februar 2024 existierte jedoch eine rechtliche Lücke für Kinder unter 12 Jahren. Seitdem dürfen Ärzte auch schwerstkranken Kindern dieser Altersgruppe ein tödliches Medikament verabreichen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt die Einschaltung eines unabhängigen zweiten Arztes sowie die Zustimmung beider Elternteile. Interessanterweise schreibt die Verordnung vor, die Meinung des Kindes zu berücksichtigen, wenn dessen Alter und kognitive Fähigkeiten dies erlauben. Sollte das Kind seinen Lebenswillen bekunden, muss von der Euthanasie abgesehen werden.
Bei der Einführung dieser Regelung schätzte das niederländische Innenministerium die Fallzahlen als sehr gering ein. Man rechnete mit etwa fünf bis zehn Fällen pro Jahr – Kinder mit infauster Prognose, bei denen palliative Maßnahmen nicht ausreichen, um das Leid zu lindern.
Nun scheint im Jahr 2025 ein solcher Fall eingetreten zu sein. Gesundheitsministerin Sophie Hermans informierte diese Woche das niederländische Parlament über einen entsprechenden Bericht, der dem Sonderausschuss zur Prüfung von Sterbehilfefällen vorliegt. Details zum Alter des Kindes oder zur Erkrankung wurden nicht bekanntgegeben. Der Fall wird nun an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das ärztliche Handeln auf Rechtmäßigkeit überprüft. Die Empfehlung des Bewertungsausschusses soll dabei eine entscheidende Rolle spielen. Laut Hermans hält die Staatsanwaltschaft den Fall für bedeutsam; ein Gutachten wird in Kürze erwartet.
Diese Entwicklung bestätigt die Befürchtungen von Kritikern, die bereits bei der Legalisierung 2002 eine „schiefe Ebene” hin zu einer schleichenden Normalisierung der Sterbehilfe prophezeiten. Sie warnten vor einer kontinuierlichen Ausweitung der Praxis. Besonders die katholische Kirche hat wiederholt ihre Ablehnung der niederländischen Gesetzgebung bekundet und sieht sich nun in ihren Warnungen bestätigt.
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