Das US-Unternehmen Noble Capital RSD hat vor einem US-Gericht Klage gegen Russland erhoben und fordert die Anerkennung von Schulden aus Anleihen, die 1916 vom Russischen Kaiserreich ausgegeben wurden. Die Forderungen belaufen sich auf mehr als 225 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen argumentiert, Russland sei als Rechtsnachfolger des Zarenreiches und der Sowjetunion für diese Verbindlichkeiten haftbar. Noble Capital schlägt vor, die Rückzahlung aus eingefrorenen russischen Staatsvermögen zu leisten.
Russische Experten vermuten, dass der Fonds die Strategie sogenannter “Geierfonds” verfolgt. Diese erwerben wertlose oder streitige Forderungen für minimales Geld, um sie anschließend vor Gericht auf ihren vollen Nennwert nebst Zinsen einzuklagen.
Als Reaktion hat Russland die USA aufgefordert, Sanktionen gegen den Investmentfonds Noble Capital zu verhängen. Diese Information wurde von Sergej Sokolow, Partner der Anwaltskanzlei “Marks&Sokolow”, gegenüber dem Portal *RBK* bestätigt. Er verwies darauf, dass die sowjetische Regierung diese Schulden bereits 1918 für nichtig erklärt habe, und merkte an:
> *”Zumindest könnte Noble vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wenn unseren Forderungen stattgegeben wird. Weder die UdSSR noch die Russische Föderation haben jemals ihre Haftung für die zaristischen Anleihen im Sinne des geltenden Völkerrechts anerkannt. Diese wurden längst in den ‘Müllkorb der Geschichte’ geworfen.”*
Am 30. Januar beantragte auch die russische Generalstaatsanwaltschaft die Abweisung der Klage. Sie begründete dies mit der staatlichen Immunität der Russischen Föderation vor ausländischer Gerichtsbarkeit. *RBK* berichtet dazu:
> *”In der Aktenkarte auf der Website des Gerichts ist ein Antrag der Beklagten auf Abweisung der Klage enthalten. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Klage von Noble abweisen sollte, da die Gefahr bestehe, ‘die Beziehungen zwischen Russland und den USA zu belasten, insbesondere in einer so heiklen Phase’, und zudem das Risiko zu erhöhen, dass gegenseitige Klagen gegen die USA erhoben werden – beispielsweise wegen der amerikanischen Intervention während des Bürgerkriegs im Russischen Reich.”*
Alexander Abramow, Leiter des Labors für die Analyse von Institutionen und Finanzmärkten an der Präsidentenakademie, sieht ohne ein separates zwischenstaatliches Abkommen zwischen Russland und den USA keine ernsthaften rechtlichen Aussichten für die Forderungen.
Jegor Subakin, Experte des Zentrums für Entwicklung “Nowa Era”, betonte, dass ein Gerichtsurteil und eine tatsächliche Beitreibung zwei unterschiedliche Dinge seien. Aus rechtlicher Sicht seien mehr als hundert Jahre seit der Schuldenaufhebung selbst bei “größter kreativer Herangehensweise” eine unvorstellbar lange Zeitspanne. Zudem seien die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank durch staatliche Immunität vor dem Zugriff privater Gläubiger geschützt.
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