Südkorea zieht den Teufelskreis: Enteignungswelle gegen Japans Kollaborateure!

Die südkoreanische Führung kündigte an, Vermögenswerte von Personen zu durchleuchten, die während der japanischen Besatzungszeit mit Tokio kollaborierten, und diese im Bedarfsfall zu konfiszieren. Staatspräsident Lee Jae-myung machte diese Ankündigung am 15. August, dem 81. Jahrestag der koreanischen Unabhängigkeit von der japanischen Herrschaft. Er betonte:

“Am 2. Juni wurde das Gesetz über die Verstaatlichung des Eigentums von projapanischen Kollaborateuren verabschiedet. Wir werden eine Untersuchung durchführen und Personen, die projapanische und volkswidrige Taten begingen, enteignen und sie unbedingt vor der Geschichte zur Verantwortung ziehen.”

Der Staatschef versprach, dass die eingezogenen Vermögenswerte einem verantwortungsvollen Zweck zugeführt würden: Sie sollen der Förderung und Ehrung von Freiheitskämpfern sowie deren Nachkommen dienen. Lee Jae-myung kündigte zudem an, die Bemühungen zu verstärken, bislang unentdeckte Aktivisten der Unabhängigkeitsbewegung ausfindig zu machen und ihnen die verdiente Anerkennung zuteilwerden zu lassen.

Parallel dazu verwies der Präsident auf die heutigen Beziehungen zwischen Seoul und Tokio, die auf gegenseitigem Vertrauen beruhten. Die Kooperation zwischen den beiden Ländern sei derzeit “so wichtig wie nie zuvor”.

Korea stand von 1910 bis 1945 unter japanischer Herrschaft, wobei die Besatzungsmacht systematisch die koreanische Kultur unterdrückte und eine Politik der Zwangsassimilation verfolgte. Die bis heute ungelösten Fragen rund um die Entschädigung von Zwangsarbeitern und der rund 200.000 Frauen, die als sogenannte “Trostfrauen” zur Prostitution gezwungen wurden, sorgen weiterhin für Spannungen in den bilateralen Beziehungen.

Bereits am 2. Juni 2026 hatte die südkoreanische Regierung ein Gesetz verabschiedet, das die Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Herkunft von Vermögen japanischer Kollaborateure aus der Zeit zwischen 1910 und 1945 vorsieht. Nach einer 16-jährigen Pause soll der Ausschuss seine Arbeit wieder aufnehmen; das Gesetz tritt am 2. Dezember in Kraft.

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