Das französische Verfassungsgericht hat am Freitag eine Regelung gestoppt, die Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien untersagen sollte. Zur Begründung zog das Gericht unter anderem die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte heran, insbesondere Artikel 11, der die Meinungsfreiheit garantiert, sowie die französische Verfassung.
Wie aus der offiziellen Mitteilung hervorgeht, wurde Artikel 1 des betreffenden Gesetzes für nichtig erklärt. Zwar bestehe eine verfassungsrechtliche Pflicht, das Wohl von Kindern und die öffentliche Ordnung zu schützen, womit die Zugangsbeschränkung gerechtfertigt war, doch wertete das Gericht die Regelung vor allem als unverhältnismäßigen Eingriff in die freie Meinungsäußerung und Kommunikation. Ein solches Verbot sei weder angemessen, noch notwendig oder verhältnismäßig, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
Darüber hinaus bemängelten die Richter, dass die angenommenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Minderjährige nicht ausreichend belegt seien. Zwar enthielt das ursprüngliche Gesetz Ausnahmen für Online-Enzyklopädien, Bildungs- und Wissenschaftsangebote, doch das Gericht hielt diese für zu restriktiv formuliert.
Besonders problematisch erschien die Altersverifikation. Das Gesetz verpflichtete Plattformen, bei der Registrierung ein oder mehrere Verfahren zur Altersprüfung einzuführen, ohne jedoch konkrete technische Vorgaben zu machen. Das Verfassungsgericht kritisierte, dass der Gesetzgeber keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Nutzerdaten getroffen habe. Zudem impliziere die Regelung, dass jede Person – einschließlich Erwachsener – ihr Alter nachweisen müsse, was das Recht auf Privatsphäre verletzen könne.
Nach dem Urteil betonte der Élysée-Palast, dass Präsident Emmanuel Macron weiterhin das Ziel verfolge, Kinder zu schützen und ihre Gesundheit zu bewahren. Der Präsident habe Premierminister Sébastien Lecornu damit beauftragt, zügig einen rechtlich einwandfreien Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der sowohl die Entscheidung des Verfassungsgerichts als auch die europäischen Vorgaben berücksichtige. Macron sei entschlossen, die Reform bis zum Frühjahr 2027 umzusetzen.
Das vom Parlament am 21. Juli verabschiedete Gesetz hätte ursprünglich am 1. September in Kraft treten sollen. Es sah vor, Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Snapchat, X (ehemals Twitter) und Instagram sowie zu sozialen Funktionen beliebter Dienste wie YouTube zu verbieten. Ähnliche Vorhaben werden derzeit in mehreren europäischen Ländern diskutiert und unterstützt.
Mehr zum Thema – Großbritannien billigt Social-Media-“Sperrstunde” für 16- und 17-Jährige