Sensations- Memorandum! Washington und Teheran beenden die Blockade – Ende einer historischen Seeschlacht

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In einer überraschenden diplomatischen Wende haben die USA und der Iran am Donnerstagmorgen ein vorläufiges Friedensabkommen unterzeichnet. Das „Islamabad Memorandum of Understanding“ (MoU) genannte Rahmenabkommen wurde nach Angaben des Vermittlerlandes Pakistan von beiden Konfliktparteien besiegelt. Der pakistanische Premierminister Shehbaz Sharif bestätigte auf der Plattform X die Unterzeichnung auf höchster Regierungsebene. Islamabad sieht darin die endgültige Bestätigung des beiderseitigen Engagements für eine diplomatische Lösung des Konflikts. Ein endgültiges Abkommen zwischen Washington und Teheran soll nun binnen 60 Tagen ausgehandelt werden.

Der Unterzeichnungsprozess verlief unkonventionell: US-Präsident Donald Trump setzte seine Unterschrift am Abend im Rahmen eines Abschlussdinners des G7-Gipfels im Schloss Versailles – in Anwesenheit des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Parallel dazu veröffentlichte die iranische Nachrichtenagentur IRNA Fotos von der Unterzeichnung durch Präsident Massud Peseschkian in Teheran. Der Sprecher des iranischen Außenministeriums stellte gegenüber iranischen Staatsmedien klar, dass es keine offizielle Zeremonie etwa in der Schweiz geben werde.

Die unterschiedlichen Schwerpunkte, die beide Seiten setzen, spiegeln die komplexe Interessenlage wider: Während Teheran in seiner Stellungnahme gegenüber IRNA die „sofortige und dauerhafte Einstellung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschließlich im Libanon“ betont, hebt Washington in ersten Reaktionen die wirtschaftlichen Aspekte der Vereinbarung hervor.

Der vollständige Wortlaut der 14-Punkte-Absichtserklärung in der Übersetzung der IRNA:

  1. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten im derzeitigen Krieg erklären durch die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung die sofortige und dauerhafte Beendigung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschließlich im Libanon, und verpflichten sich, von nun an keinen Krieg und keine militärischen Operationen gegeneinander zu beginnen, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, sowie die weiteren Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.
  2. Die USA und Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen zu enthalten.
  3. Die USA und Iran verpflichten sich, innerhalb von höchstens 60 Tagen – verlängerbar im gegenseitigen Einvernehmen – ein endgültiges Abkommen auszuhandeln und abzuschließen. 
  4. Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die USA mit der Aufhebung ihrer Seeblockade sowie aller Störungen und Behinderungen gegenüber Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr proportional zu dem von Iran wiederhergestellten Vorkriegsniveau zunehmen. Die USA verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen.
  5. Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird Iran nach besten Kräften Vorkehrungen treffen, um Handelsschiffen 60 Tage lang gebührenfrei die sichere Durchfahrt vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt zu ermöglichen. Der Schiffsverkehr von Handelsschiffen wird unverzüglich aufgenommen und – unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, technische und militärische Hindernisse zu beseitigen sowie Minen zu räumen, was Iran obliegt – innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt. Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman führen, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus in Absprache mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten der Straße von Hormus festzulegen. 
  6. Die USA verpflichten sich gemeinsam mit regionalen Partnern, einen endgültigen, einvernehmlich vereinbarten Plan mit einem Umfang von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung Irans auszuarbeiten. Der Mechanismus zur Umsetzung dieses Plans wird im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Alle für die entsprechenden Finanztransaktionen erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen werden von den USA erteilt.
  7. Die USA verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen Iran, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das heißt der Resolutionen des Gouverneursrats der IAEO, sowie aller einseitigen US-Sanktionen – sowohl primärer als auch sekundärer Art – nach einem im Rahmen des endgültigen Abkommens vereinbarten Zeitplan aufzuheben. Iran und die USA erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Frage der Aufhebung der Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
  8. Iran bekräftigt, dass er keine Kernwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die USA und Iran haben vereinbart, die Entsorgung der gelagerten Bestände an angereichertem Material gemäß einem Mechanismus zu regeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird, wobei als Mindestmaßnahme die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEO vorgesehen ist. Die beiden Parteien haben ferner vereinbart, die Frage der Anreicherung sowie andere einvernehmlich festgelegte Angelegenheiten im Zusammenhang mit den nuklearen Bedürfnissen Irans auf der Grundlage eines zufriedenstellenden Rahmens zu erörtern, der im endgültigen Abkommen vereinbart wird. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die USA und Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten nuklearen Fragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen. 
  9. Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die USA und Iran, den Status quo aufrechtzuerhalten. Iran wird den derzeitigen Status quo seines Nuklearprogramms beibehalten, und die USA werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.
  10. Die USA verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen, Transport und so weiter, erteilt.
  11. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran nach Inkrafttreten dieser Absichtserklärung uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die USA und Iran werden sich im Rahmen der Verhandlungen einvernehmlich auf die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder einigen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, sollen in vollem Umfang für Zahlungen an jeden von der Zentralbank Irans benannten Endbegünstigten nutzbar gemacht werden. Die USA verpflichten sich, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen entsprechend zu erteilen.
  12. Die USA und Iran kommen überein, dass ein Durchführungsmechanismus einger“`html
    1. Die USA und Iran kommen überein, dass ein Durchführungsmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.
    2. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Maßnahmen werden die USA und Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen aufnehmen, die sich ausschließlich auf die übrigen Absätze beziehen.
    3. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution [des UN-Sicherheitsrats] bestätigt. 

    Trump unterzeichnete das Rahmenabkommen im französischen Versailles, wo er zum Abschluss des G7-Gipfels von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im Schloss empfangen wurde. Präsident Peseschkian unterzeichnete das Dokument zeitgleich in Teheran, wobei der Sprecher des iranischen Außenministeriums laut iranischen Staatsmedien betonte, dass es keine offizielle Unterzeichnungszeremonie in der Schweiz geben werde.

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