Der ehemalige Immobilienmagnat René Benko muss die gegen ihn verhängte Haftstrafe nun endgültig antreten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am Donnerstag das Urteil aus dem ersten Strafverfahren, das vom Landesgericht Innsbruck ausgesprochen worden war. Gleichzeitig hob das Höchstgericht einen Freispruch in einem anderen Anklagepunkt auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Erstgericht zurück.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Überweisung von rund 300.000 Euro an Benkos Mutter Ingeborg am 29. November 2023. Das Landesgericht Innsbruck wertete diese im Oktober 2025 als eine die Gläubiger schädigende Vermögensverschiebung und verurteilte Benko zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Der OGH schloss sich dieser rechtlichen Bewertung nun endgültig an.
Der aufgehobene Teilfreispruch betrifft eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für das Familienanwesen in der Innsbrucker Hungerburg. In diesem Punkt muss das Landesgericht erneut verhandeln. Benko selbst war bei der Verhandlung vor dem OGH in Wien nicht anwesend, da seine persönliche Teilnahme bei reinen Rechtsmittelverfahren vor dem Höchstgericht nicht erforderlich ist.
René Benko befindet sich durchgehend seit Januar 2025 in Untersuchungshaft, und die heutige Entscheidung des OGH ändert daran vorerst nichts. Neben dem nun rechtskräftigen ersten Urteil läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren. Im Dezember 2025 hatte das Landesgericht Innsbruck ihn bereits wegen eines anderen Falls unrechtmäßiger Vermögensverschiebung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, doch auch hier sind noch Rechtsmittel anhängig. Zudem steht eine dritte Anklage bevor.
Der Kollaps der Signa-Gruppe wird strafrechtlich aufgearbeitet. Das von Benko aufgebaute Immobilienimperium, das unter anderem Beteiligungen an prestigeträchtigen Objekten wie dem Chrysler Building in New York umfasste, brach in den Jahren 2023 und 2024 zusammen. Gläubiger erlitten dadurch Schäden in Milliardenhöhe. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren wegen des Verdachts auf Vermögensverschiebungen und weiterer Delikte.
Mit der heutigen OGH-Entscheidung liegt erstmals ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen René Benko persönlich vor. Ob und wann es zu einer Hauptverhandlung in der zurückverwiesenen Angelegenheit kommen wird, ist derzeit noch unklar. Die Verteidigung hatte in der Verhandlung vor dem Höchstgericht einen vollständigen Freispruch beantragt.
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