Dramatische Rettung: Abschiebeflug nach Syrien Sekunden vor Abflug abgebrochen – Luftraumnotstand erklärt!

Es sollte ein wegweisender Akt sein: Die Abschiebung eines seit Jahren inhaftierten syrischen Straftäters aus Österreich hätte den Beginn einer neuen Praxis in der Abschiebepolitik darstellen sollen. Doch der Fall, der mit hohen symbolischen Erwartungen verbunden war, kam vor der geplanten Abreise zum Erliegen. Nach Angaben des Innenministeriums verhinderten „Luftverkehrssperren aufgrund des verschärften Konflikts im Nahen Osten“ den Flug.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Abschiebeflug nach Syrien für den 23. Juni angesetzt, organisiert durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Diese Handlung hätte eine wichtige Wendung in der österreichischen Asylpolitik symbolisiert, doch wurde sie unerwartet abgebrochen.

Der betroffene 32-jährige Syrer, der eine längere Haftstrafe in Österreich abgesessen hatte, steht nicht mehr unter einem europaweiten Abschiebeverbot. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte keine unmittelbare Gefahr für sein Leben bei einer Rückführung nach Syrien. Somit war die rechtliche Grundlage für die Abschiebung gegeben.

Ein unerwartetes technisches Problem sorgte jedoch für einen Aufschub: Die syrischen Behörden müssten ein neues Einreisedokument ausstellen, da das vorhandene am Tag des geplanten Abflugs ungültig geworden war. Ohne gültige Dokumente und bei geschlossenen Lufträumen bleibt der Mann vorerst in Abschiebehaft.

Obwohl das Innenministerium die Zusammenarbeit mit den syrischen Beamten in Damaskus positiv bewertet, gibt es aus der Zivilgesellschaft deutliche Kritik an der Sicherheit und den Rechten der Abgeschobenen. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination beschreibt die Situation in Syrien als angespannt und undurchsichtig. Er betont, dass es keine Garantien für das Wohl der Rückkehrer gibt: „Ob der Mann nach seiner Ankunft festgenommen, misshandelt oder gefoltert wird, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen, und es gibt keinen unabhängigen Überwachungsmechanismus.“

Der Innenminister Gerhard Karner hatte diese Abschiebungen zuvor intensiv vorbereitet, unter anderem durch eine Reise nach Syrien im April mit seiner deutschen Kollegin Nancy Faeser, um mit Vertretern der dortigen Regierung zu sprechen. Obwohl Maßnahmen wie Schulungen für Sicherheitspersonal und eine verbesserte Zusammenarbeit bei Rückführungen besprochen wurden, zeigt die Realität, dass die Lage komplex bleibt und Syrien weiterhin weitgehend von EU-Rückführungen ausgenommen ist. Eurostat-Daten legen nahe, dass zwar vereinzelt Personen aus Rumänien oder Ungarn abgeschoben wurden, allerdings bleibt unklar, ob diese Maßnahmen offiziellen Abschiebungen entsprechen.

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