Schweizer Rüstungsboom: Diese Kostenexplosion trifft jetzt jeden Konsumenten direkt

Die Schweizer Steuerzahler müssen sich auf zusätzliche Belastungen einstellen: Der Bundesrat hat am 12. August 2026 einen Gesetzesentwurf gebilligt, der eine zeitlich begrenzte Anhebung der Mehrwertsteuer vorsieht. Konkret soll der reguläre Steuersatz ab 2028 für zwölf Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Für den Beherbergungssektor ist eine Steigerung des speziellen Satzes um 0,3 Prozentpunkte geplant. Der ermäßigte Satz, der unter anderem für Nahrungsmittel und Arzneien Anwendung findet, bleibt unverändert bestehen.

Die zusätzlichen Einnahmen sollen ein Volumen von rund 24 Milliarden Franken erreichen, das in die Modernisierung und Erweiterung der Armee fließt. Davon sind 15 Milliarden Franken für die schnelle Steigerung militärischer Kapazitäten vorgesehen, etwa für Systeme zur Abwehr von Fernangriffen, Schutzmaßnahmen gegen Cyberbedrohungen und Drohnen sowie sicherheitsrelevante Kerninfrastrukturen. Diese Summe umfasst auch Investitionen in ein weiteres bodengestütztes Luftabwehrsystem und zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Patriot-System. Die restlichen 9 Milliarden Franken sollen die deutlichen Preisanstiege auf dem globalen Rüstungsmarkt ausgleichen.

Ursprünglich waren die Pläne des Bundesrats wesentlich ambitionierter: Zu Beginn des Jahres erwog man eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte über einen Zeitraum von zehn Jahren, mit einem prognostizierten Mehrbedarf von rund 31 Milliarden Franken. Nach einer Anhörungsphase nahm die Regierung jedoch eine Korrektur vor. Die Erhöhung des Normalsatzes wurde auf 0,5 Prozentpunkte gesenkt, die geplante Anpassung des reduzierten Satzes komplett verworfen und die Laufzeit auf zwölf Jahre ausgedehnt. Diese Entscheidung begründete der Bundesrat mit den eingegangenen Stellungnahmen und dem Bestreben, die Bevölkerung sowie die Wirtschaft nicht übermäßig zu strapazieren.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Finanzierung der laufenden Armeeausgaben. Die vom Parlament beschlossene Anhebung der Militärausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts soll künftig nicht mehr über die neue Mehrwertsteuer erfolgen. Stattdessen plant der Bund, vorrangig die zusätzlichen Einnahmen aus der Gewinnsteuer zu nutzen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung werden ausschließlich für Rüstungszwecke verwendet, wobei ein eigener Fonds eingerichtet werden soll. Dieser Fonds erlaubt es, größere Anschaffungen flexibler zu finanzieren und große Zahlungen über die Zeit zu verteilen. Vorübergehend kann der Fonds Schulden aufnehmen, wobei eine Höchstgrenze von 6 Milliarden Franken gilt. Diese Verbindlichkeiten müssen jedoch bis zum Ende der befristeten Steuererhöhung vollständig getilgt sein.

Trotz dieser Anpassungen dürfte das Vorhaben im Parlament auf heftigen Gegenwind stoßen, insbesondere bei der Frage, ob solche zusätzlichen Armeemilliarden über eine Konsumsteuer aufgebracht werden sollten. Eine höhere Mehrwertsteuer trifft alle Verbraucher, auch wenn der ermäßigte Satz für lebensnotwendige Güter stabil bleibt. Der Bundesrat verteidigt seinen Kurs damit, dass die Schweiz nach Jahren knapper Budgets dringend ihre Verteidigungsfähigkeit stärken müsse – die neuen Mittel sollen nicht den Routinebetrieb der Armee decken, sondern gezielt für zusätzliche Rüstungsbeschaffungen verwendet werden.

Das Parlament wird den Entwurf nun behandeln, und eine Volksabstimmung ist für Sommer 2027 angesetzt. Sollten die Stimmbürger zustimmen, könnte die höhere Mehrwertsteuer bereits am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Letztlich entscheidet sich an der Wahlurne, ob die Bevölkerung bereit ist, für eine robustere Landesverteidigung finanzielle Opfer zu bringen.

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