Schweiz stellt Ultimatum: Wer bleibt, muss ran – oder fliegt raus!

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die in der Schweiz den Schutzstatus S besitzen, wird die Lage zunehmend herausfordernder. Bereits ab dem Jahr 2027 plant der Bund, sich schrittweise aus der Finanzierung der Sozialhilfe zurückzuziehen. Dadurch erhalten die Kantone mehr Freiheit, die Höhe der Unterstützung selbst zu bestimmen. Besonders für jene, die auch nach mehreren Jahren weiterhin auf staatliche Hilfe angewiesen sind, wächst der Druck.

Ab dem 1. Januar 2027 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für die Sozialhilfe von Personen mit Schutzstatus S. Diese Ausgaben gehen dann vollständig auf die Kantone über. Während der Bund dadurch finanziell entlastet wird, tragen Kantone und Gemeinden künftig eine grössere Verantwortung.

Für die ukrainischen Geflüchteten bedeutet das nicht zwangsläufig den Verlust von Leistungen. Entscheidend wird sein, wie die Kantone die Unterstützung konkret ausgestalten. Sie haben die Möglichkeit, sich an den regulären Ansätzen zu orientieren, die bisherigen reduzierten Leistungen beizubehalten oder einen eigenen Mittelweg einzuschlagen.

In der Folge könnten die Lebensumstände je nach Wohnort deutlich variieren. Manche Kantone dürften am bisherigen Niveau festhalten, während andere die Unterstützung möglicherweise kürzen.

Der Schutzstatus S ist nicht als dauerhafte Grundlage für ein staatlich finanziertes Leben in der Schweiz konzipiert. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt die Erwartung, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird damit immer wichtiger.

Das Thema gewinnt an Brisanz, da ein grosser Teil der ukrainischen Geflüchteten inzwischen seit mehreren Jahren in der Schweiz lebt, aber weiterhin nicht im Arbeitsmarkt angekommen ist. Ende Februar 2026 besassen über 72.000 Menschen den Schutzstatus S – viele davon waren ohne Arbeit und auf Sozialhilfe angewiesen. Obwohl viele inzwischen Deutsch sprechen, zeigt sich beim Berufseinstieg eine andere Hürde: Wer in der Ukraine einen Hochschulabschluss erworben hat, erwartet oft eine entsprechend qualifizierte Tätigkeit im Büro. Für einfachere Arbeiten oder Stellen ausserhalb des bisherigen Berufsfelds fehlt bei manchen die Bereitschaft. Nach dieser Logik scheint es attraktiver, weiterhin von Sozialhilfe zu leben, als vorübergehend eine Arbeit anzunehmen, die nicht dem eigenen Abschluss entspricht – etwa bei der Reinigung von Strassen oder anderen einfachen Tätigkeiten.

Mit diesem Schritt verschiebt der Bund die Verantwortung. Während er in der Anfangsphase der Fluchtbewegung einen Grossteil der Kosten trug, sollen die Kantone langfristig stärker selbst entscheiden und bezahlen. Für die Kantone bedeutet das allerdings eine erhebliche zusätzliche Belastung.

Noch gravierender wären die Folgen, falls der Schutzstatus S eines Tages aufgehoben wird. Dann würde auch die rechtliche Grundlage für Sozialhilfeleistungen entfallen. Personen, die daraufhin ausreisepflichtig wären, hätten im Grundsatz nur noch Anspruch auf Nothilfe. Der Bund plant, den Kantonen für diese Kosten eine einmalige Pauschale zu zahlen.

Damit zeichnet sich ein grundlegender Wandel ab. Die Schweiz hält am Schutz für Menschen aus der Ukraine fest, macht aber zunehmend deutlich, dass dieser Schutz nicht mit einer unbegrenzten finanziellen Unterstützung verbunden ist.

Für ukrainische Geflüchtete, die arbeiten und sich wirtschaftlich integrieren, dürfte sich dadurch wenig ändern. Für jene, die langfristig auf staatliche Hilfe angewiesen sind, wird der Spielraum jedoch enger. Zudem könnten die Leistungen künftig stärker vom jeweiligen Wohnkanton abhängen.

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