Im Zentrum eines der schwersten Sexualstrafverfahren der jüngeren Schweizer Geschichte steht der 57-jährige Patrick Frei aus Untersiggenthal im Kanton Aargau. Die Staatsanwaltschaft Aargau beschuldigt den ehemaligen Grossrat, über einen längeren Zeitraum mehrere Personen – darunter eine damals 14- bis 15-jährige Jugendliche – mit Betäubungsmitteln wehrunfähig gemacht, sexuell missbraucht und die Taten systematisch auf Video aufgezeichnet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Frei bestreitet wesentliche Teile der Anschuldigungen und sitzt seit September 2023 in Untersuchungshaft.
Frei war als Wirtschaftsinformatiker tätig, unter anderem für die Swisscom. 2021 rückte er in den Grossen Rat, das Kantonsparlament des Aargaus, nach und war dort unter anderem Mitglied der Justizkommission. Er pflegte enge Kontakte zu lokalen Behörden. Nach seiner Festnahme legte er sein Parlamentsmandat nieder. Der Grosse Rat erfüllt eine ähnliche Funktion wie ein Landesparlament in Deutschland. Der Fall wirft nun auch die Frage auf, warum die Taten nicht früher entdeckt wurden.
Ermittlungen zufolge soll Frei seine Opfer heimlich mit sogenannten K.O.-Substanzen betäubt und in diesem Zustand sexuell missbraucht haben. Zu den Betroffenen zählen laut Anklage seine damalige Lebenspartnerin, eine Frau polnischer Herkunft, deren minderjährige Tochter sowie mindestens eine weitere erwachsene Person. Späteren Berichten zufolge soll auch seine frühere Ehefrau über mehr als ein Jahrzehnt hinweg betroffen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von Dutzenden Übergriffen und Hunderten von Videoaufnahmen, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden. Da die verwendeten Substanzen bereits bei einer geringfügigen Überdosierung zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen können, lautet einer der zentralen Anklagepunkte versuchter Mord.
Der Fall wurde im September 2023 bekannt, als die Mutter der Jugendlichen eine versteckte Kamera im Zimmer ihrer Tochter entdeckte und die Polizei alarmierte. Frei wurde festgenommen. Die Ermittlungen zogen sich fast drei Jahre hin, da umfangreiches Bild- und Datenmaterial ausgewertet und forensische Gutachten erstellt werden mussten. Die Untersuchungshaft wurde mehrfach verlängert. Anfang dieser Woche erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage und beantragte neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine therapiebegleitende Haftvollstreckung. Der Verteidiger bemängelt Fehler in der rechtlichen Bewertung der Vorwürfe und bestreitet insbesondere, dass Frei die Opfer absichtlich sediert habe.
Nach der Verhaftung gerieten die betroffenen Frauen und die Jugendliche zusätzlich in Schwierigkeiten. Die Gemeinde gewährte ihnen statt regulärer Sozialhilfe nur Nothilfe, und es wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf ein Scheinarbeitsverhältnis eingeleitet, das zu einer Ausweisung führen könnte. Opferanwältinnen und linke Politiker kritisieren das Vorgehen der Behörden scharf. Die Behörden betonen hingegen, den Fall bereits länger beobachtet zu haben.
Politisch wird der Widerspruch zwischen öffentlichem Auftreten und den erhobenen Vorwürfen besonders deutlich. Als Parlamentarier setzte sich Frei für strengere Strafen gegen Sexualstraftäter ein.
Der Fall wirft zudem drängende politische Fragen auf: Was wusste die Aargauer Kantonsregierung, und warum versuchen Behörden, die ehemalige Partnerin und das mutmaßliche Opfer aus der Schweiz auszuweisen? Der Prozess steht noch aus und wird vor dem Bezirksgericht Baden geführt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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