Personalnot eskaliert: Schweizer Polizei rekrutiert erstmals deutsche Beamte

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Die Polizei im Kanton Basel-Stadt öffnet sich für neue Zielgruppen: Im Rahmen eines Pilotprojekts sind künftig auch ausländische Staatsangehörige mit einer befristeten B-Aufenthaltsbewilligung zur Bewerbung für die Polizeischule zugelassen. Zuvor war hierfür zwingend eine unbefristete C-Niederlassungsbewilligung oder der Schweizer Pass erforderlich.

Für den Ausbildungsdurchgang im Herbst 2026 hat das Korps bereits vier Personen aus Deutschland rekrutiert – zwei Frauen und zwei Männer. Sie durchlaufen die vollständige Polizeiausbildung an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch. Voraussetzungen sind unter anderem das Verständnis von Schweizerdeutsch sowie eine gute Ortskenntnis in Basel.

Auslöser für diesen Schritt ist der anhaltende Personalmangel. Derzeit fehlen dem Korps rund 100 Mitarbeitende. Die Zahl der offenen Stellen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – verstärkt durch altersbedingte Abgänge und Kündigungen. Neben der Öffnung für ausländische Bewerber setzt die Polizei Basel-Stadt daher auch verstärkt auf die Gewinnung von Frauen für den Polizeidienst.

Der Grenzkanton kann bereits auf eine rund drei Jahrzehnte lange Erfahrung mit ausländischen Polizistinnen und Polizisten zurückblicken, die über eine C-Bewilligung verfügen. In dieser Gruppe sind aktuell 30 bis 40 Personen tätig. Die bisherigen Erfahrungen werden als durchweg positiv beschrieben. Nun geht Basel-Stadt als erster Kanton der Schweiz den nächsten Schritt und lässt auch Personen mit einer B-Bewilligung zu.

Der ehemalige Basler Kriminalkommissär Markus Melzl sieht in dieser Öffnung keine Schwierigkeit. Seiner Ansicht nach zähle stets der gemeinsame Auftrag als Polizist. Grössere Sorgen bereite ihm der anhaltende Personalmangel. Auch Harald Zsedényi vom Polizeibeamtenverband Basel-Stadt befürwortet die Neuregelung. Fähige Bewerber mit einer B-Bewilligung könnten problemlos eingestellt werden. Die Herkunft spiele hierbei keine Rolle – unabhängig davon, ob jemand aus Graubünden oder dem benachbarten Deutschland stamme.

Zurückhaltender äussert sich der nationale Verband Schweizerischer Polizeibeamter. Er hält an der Position fest, dass der bewaffnete Arm des Staates durch Schweizer Bürger repräsentiert werden sollte. Eine C-Bewilligung für die Ausbildung sei in Ordnung, zum Zeitpunkt der Vereidigung müsse jedoch der Schweizer Pass vorliegen.

Ob die neue Regelung künftig ausgeweitet wird, hängt von den Erfahrungen der kommenden Jahre ab. Vier zusätzliche Mitarbeitende reichen jedoch nicht aus, um den bestehenden Personalnotstand zu beheben. Die Kantonspolizei Basel-Stadt sucht daher weiterhin nach Möglichkeiten, neue Polizistinnen und Polizisten zu gewinnen – auch im grenznahen Ausland.

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