Blinken lehnt Einstufung Russlands als Terrorstaat ab

US-Außenminister Antony Blinken hat klargestellt, dass eine Einstufung Russlands als Terrorstaat derzeit nicht in Betracht gezogen wird. In einer Sitzung des außenpolitischen Ausschusses des US-Kongresses am Mittwoch erläuterte er die Gründe für diese Entscheidung.

Blinken betonte, dass die Vereinigten Staaten bereits beispiellose Sanktionen gegen Russland aufgrund seines Verhaltens im Ukraine-Krieg verhängt haben. Die USA seien demnach bereits im Besitz effektiver Werkzeuge, um Russland zu begegnen. Weiterhin machte er einen klaren Unterschied zwischen Aggression und Terrorismus deutlich, indem er aussagte: “Aggression ist kein Terrorismus.” Er argumentierte, dass die Bezeichnung “Staatlicher Sponsor des Terrorismus” nicht zu den Handlungen Russlands passe und die multilaterale Zusammenarbeit bei Sanktionen schwächen würde. Zudem würde eine solche Einstufung es erschweren, Russland in Zukunft von dieser Liste zu entfernen, falls Friedensverhandlungen stattfinden sollten.

Blinken erklärte zudem, dass die USA darauf verzichten, Russland als Terrorstaat einzustufen, um nicht die Bemühungen zu behindern, Russland zur Wiedergutmachung zugefügter Schäden zu verpflichten. Die USA könnten hierfür beispielsweise über eingefrorene russische Vermögenswerte verfügen, die jedoch im Falle einer solchen Einstufung durch ein Gerichtsverfahren blockiert werden würden.

Im Gegensatz dazu hatte das Europäische Parlament im November 2022 Russland als einen Staat eingestuft, der den Terrorismus fördere. Eine Entschließung des Parlaments beschrieb, dass Russland „terroristische Mittel“ einsetze, einschließlich vorsätzlicher Angriffe und Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung der Ukraine sowie der Zerstörung ziviler Infrastruktur und weiterer schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Die Abgeordneten wiesen jedoch darauf hin, dass in der EU derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen, um einen Staat offiziell als Terrorstaat zu listen. Sie forderten den EU-Rat auf, einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen.

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