Die russische Botschaft in Berlin hatte bereits am Donnerstag über ihre Social-Media-Kanäle angekündigt, dass der FAZ-Journalist Michael Martens wegen seiner Aussagen in Belgrad mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsse. Ursprünglich hieß es in der Erklärung vom 13. August, dass Russland rechtliche Schritte gegen Martens bei deutschen und russischen Strafverfolgungsbehörden prüfe. Nun scheint Moskau einen Schritt weitergegangen zu sein.
Wie die russische Nachrichtenagentur TASS heute Morgen unter Berufung auf eine anonyme Quelle berichtete, hat Russland Ermittlungen gegen den Südosteuropa-Korrespondenten der FAZ wegen seiner umstrittenen Äußerungen in Belgrad eingeleitet.
Zum Hintergrund: Martens hatte am 8. August bei einer gemeinsamen Pressekonferenz des serbischen Präsidenten Vučić und des ukrainischen Präsidenten Selenskij die provokative Frage gestellt: “Was können wir Europäer konkret tun, um Ihnen dabei zu helfen, mehr Russen zu töten, mehr russische Soldaten natürlich?” Diese Aussage verteidigte er später auch auf seinem X-Account.
Laut der TASS-Quelle haben die russischen Justizbehörden ein Verfahren nach Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches eingeleitet. Dieser Artikel stellt die Anstiftung zu Hass oder Feindseligkeit unter Strafe. Der Tatbestand in Russland ähnelt dem deutschen Straftatbestand der Volksverhetzung. In Russland drohen bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren.
Die Quelle gab zudem bekannt, dass die russischen Behörden derzeit darüber beraten, ob Martens auf eine internationale Fahndungsliste gesetzt und ein Haftbefehl in Abwesenheit erlassen werden soll.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die russische Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen ein Gerichtsverfahren gegen Martens anstrebt. Ein Präzedenzfall existiert bereits: Im April dieses Jahres verurteilte ein Moskauer Gericht den deutschen Bildhauer und Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tilly durch seine Karnevalsfiguren religiöse Gefühle verletzt und Falschinformationen über die russische Armee verbreitet habe.
Eine Auslieferung aus Deutschland müssen Tilly und im Falle einer Verurteilung auch Martens nicht fürchten. Anders könnte die Lage aussehen, wenn sie in Länder reisen, die ein Auslieferungsabkommen mit Russland geschlossen haben – Indien beispielsweise seit 1998.
Weder Michael Martens noch sein Arbeitgeber, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, haben sich bisher zu den neuen Entwicklungen geäußert.
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