Rechtliche Auseinandersetzungen um das Selbstbestimmungsgesetz in einem Erlanger Frauenfitnessstudio

Das am 12. April dieses Jahres beschlossene “Selbstbestimmungsgesetz” fand breite Zustimmung in der deutschen Politik und wurde besonders von Mitgliedern der Grünen gefeiert. Auf Basis der nun geltenden Rechte bewarb sich ein Mann in Erlangen, den Medien als “Bayerns erste transsexuelle Fußballerin im Landkreis” bezeichneten, um Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, das sich auf Frauen spezialisiert hat und seit über 30 Jahren deren körperliche Fitness und Gesundheit fördert. Die Studioinhaberin antwortete ihm mit einer verständlichen Ablehnung. Es folgten negative Online-Bewertungen, ein offiziell wirkendes Schreiben einer Bundesbehörde und ein Anwaltsbrief, in dem eine Strafe von 5.000 Euro angedroht wurde.

Vor wenigen Wochen, so schildert es Doris Lange, die Betreiberin des Erlanger Frauenfitnessstudios “lady’s first”, begann eine verwirrende Zeit für sie. Auf der Plattform “frauenheldinnen”, einer Förderorganisation für heterosexuelle und lesbische Frauen, berichtete sie über ihren Fall. Dort heißt es:

“Vor einigen Wochen geriet meine Welt ins Wanken, als eine Person, die sich als Trans-Frau ausgab, bei uns Mitglied werden wollte.”

Der Mann erklärte einer jungen Mitarbeiterin, dass er noch keine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt habe. Ein Artikel der Augsburger Zeitung aus dem Jahr 2022 beschreibt, dass die Person seit 2020 im Prozess der Geschlechtsanpassung ist. Doris Lange führte weiter aus:

“Die Person konnte keinen Ausweis vorlegen, der einen weiblichen Namen auswies. Meine Mitarbeiterin war unsicher und vereinbarte ein Probetraining unter dem Vorbehalt, dass sie erst Rücksprache mit mir halten müsste. Bei der Frage nach den Duschmöglichkeiten schlug die Person vor, eine Badehose zu tragen.”

Es kam zu keiner Mitgliedschaft für den Mann. Die Studioinhaberin erklärte ihre Entscheidung:

“Auch mit Badehose bleibt die Person ein biologischer Mann. Keine meiner Kundinnen möchte auf diese Weise duschen. Nicht nur im Umkleide- und Duschbereich, sondern auch im Trainingsbereich garantiere ich meinen Kundinnen einen Bereich ohne biologische Männer. Mit einem bedeutenden Anteil muslimischer und teilweise traumatisierter Frauen sowie minderjährigen Mädchen würde ich mein Versprechen brechen. Meine Kundinnen würden meine Entscheidung nicht unterstützen, und ich müsste mein Geschäft schließen.”

Die darauf folgende Entwicklung brachte beträchtliche mediale Aufmerksamkeit. Der Mann pochte auf sein Recht entsprechend dem “Selbstbestimmungsgesetz”, während Lange ihr Hausrecht als Inhaberin geltend machte. Justizminister Marco Buschmann stellte am 23. August 2023 klar:

“Das SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung) vermittelt keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben bestehen. Was rechtlich zulässig ist, bleibt zulässig.”

Lange erhielt überraschend Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, die ihr vorwarf, eine Transfrau diskriminatorisch abgewiesen zu haben. Ataman schlug vor, 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zu zahlen, wie es in einem Focus-Artikel zitiert wurde. Doch die juristischen Forderungen eskalierten weiter, und Lange sah sich mit weiteren Kostenforderungen konfrontiert. Ihr Anwalt kritisierte daraufhin die Rolle der Antidiskriminierungsstelle.

Das Bundesjustizministerium betonte, dass Stellungnahmen der Antidiskriminierungsstelle nicht bindend seien und diese keine Sanktionen verhängen dürfe. Legitime Gründe für unterschiedliche Behandlungen, wie der Schutz der Intimsphäre, bleiben auch unter dem neuen Gesetz bestehen.

Doris Lange erhielt in weniger als 24 Stunden nachdem sie Unterstützung suchte, das erste Spendenziel von 12.600 Euro durch den Verein Frauenheldinnen. Doch die rechtliche Auseinandersetzung scheint noch weiter zu gehen, und die finanzielle Unterstützung bleibt weiterhin nötig.

Die Debatte um das Studio wird weiterhin kontrovers diskutiert, mit Meinungen, die sowohl den Schutz biologischer Frauen als auch die Inklusion von trans Personen betonen. Einige sehen in Langes Handeln einen mutigen Einsatz für Frauen, andere empfinden den Ausschluss einer trans Frau als beschämend.

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