Apothekenreform revolutioniert den Alltag: Diese Erleichterungen erwarten Patienten jetzt!

Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag das sogenannte “Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz” mit den Stimmen von Union und SPD. Während AfD und Bündnis 90/Die Grünen dagegen votierten, enthielt sich die Fraktion der Linken. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates könnte das Gesetz bereits in diesem Sommer in Kraft treten.

Die Neuerungen richten sich vor allem an Patienten in ländlichen Regionen, die unter Ärztemangel leiden. Künftig sollen Apotheken zahlreiche Dienstleistungen anbieten dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten waren – darunter Schnelltests, Gesundheitsvorsorge und erweiterte Impfangebote.

Bislang durften Apotheken nur Grippe- und Corona-Impfungen verabreichen. Nach dem neuen Gesetz wird diese Befugnis auf alle Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen ausgeweitet, etwa gegen Tetanus oder FSME. Auch Blutentnahmen aus der Vene, beispielsweise zur Überprüfung der Medikamentenwirkung, sind dann erlaubt – jedoch nur bei volljährigen Patienten und nach einer ärztlichen Schulung des Apothekers.

Zudem werden Schnelltests auf bestimmte Erreger wie Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren in Apotheken angeboten – allerdings ausschließlich als Selbstzahlerleistung. Dieses Angebot orientiert sich an den Corona-Tests während der Pandemie, die ebenfalls teils in Apotheken durchgeführt wurden.

Ebenfalls nur für Selbstzahler vorgesehen ist die direkte Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliches Rezept. Allerdings gibt es hier Einschränkungen: Medikamente mit Suchtpotenzial, etwa opioidhaltige Substanzen, bleiben weiterhin rezeptpflichtig. Gleiches gilt für Antibiotika in Tabletten- oder Saftform.

Eine weitere Bedingung ist, dass es sich um dem Patienten bereits bekannte und seit längerem eingenommene Präparate handelt. Wenn die Fortsetzung der Therapie keinen Aufschub erlaubt, darf der Apotheker die kleinstmögliche Packung aushändigen. Diese Regelung betrifft auch “unkomplizierte Formen bestimmter akuter Erkrankungen” wie Blasenentzündungen. Die genauen Vorgaben will das Bundesgesundheitsministerium noch festlegen.

Noch nicht abschließend geklärt ist das künftige Ausmaß der pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Geplant sind Angebote zur Vorbeugung und Früherkennung verbreiteter Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Auch die Prävention tabakbedingter Krankheiten ist vorgesehen.

Mögliche Leistungen umfassen die Messung des Blutzuckerspiegels oder die Bestimmung von Cholesterinwerten. Ebenso sind Schulungen für die Nutzung von Inhalationsgeräten und Medikationsanalysen zur Vermeidung von Nebenwirkungen denkbar. Bereits jetzt dürfen Apotheken Patienten bei Bluthochdruck beraten.

Weitere Gesetzespunkte betreffen die Entbürokratisierung und Lockerung von Vorschriften beim Apothekenbetrieb sowie eine Neuregelung der Honorare. So werden etwa die Zuschüsse für Nacht- und Notdienste erhöht und die Öffnungszeiten liberalisiert.

Mit der Reform will man auch dem sogenannten “Apotheken-Sterben” entgegenwirken. Besonders die Konkurrenz durch Internet-Apotheken setzt den lokalen Apotheken zu. Laut Zahlen von Ende März 2026 gibt es derzeit 16.541 Apotheken in Deutschland – so wenige wie seit den 1970er Jahren nicht mehr.

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