Pistorius zieht den Stecker: Totale Dienstpflicht für Reservisten – auch im Ausland und im Frieden!

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) plant eine grundlegende Änderung der Rechtslage für Reservisten. Künftig sollen diese nicht mehr nur in Krisenzeiten, sondern bereits im Frieden verpflichtend zum Dienst herangezogen werden können. Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer nationaler und internationaler Medien vom Mittwoch arbeitet das Verteidigungsministerium derzeit an einem „Gesetz zur Stärkung der Reserve“. Ziel ist es, diesen Gesetzesentwurf bis zum 1. Juli 2026 im Kabinett zu verabschieden.

Die Nachricht wurde erstmals von Table.Briefings veröffentlicht. Inzwischen hat das Bundesverteidigungsministerium den Referentenentwurf auf seiner offiziellen Internetseite zugänglich gemacht.

bisher galt: Reservisten der Bundeswehr durften außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausschließlich zu Übungen herangezogen werden. Sollte Pistorius’ Vorstoß Erfolg haben, könnten sie künftig jederzeit zwangsweise für Aufgaben eingesetzt werden, die dem Verfassungsauftrag der Streitkräfte dienen und im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums liegen. Dieser Schritt soll die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr auch ohne akute Bedrohungslage erhöhen.

Für Einsätze im Ausland, die außerhalb der EU und der NATO stattfinden, bleibt die Freiwilligkeit der Reservisten jedoch erhalten. Die Dauer der verpflichtenden Heranziehung richtet sich im Referentenentwurf nach der Länge des ursprünglich abgeleisteten Wehrdienstes und beträgt gestaffelt zwischen 3 und 12 Wochen pro Jahr. Darüber hinaus kann die Bundesregierung „nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes“ unbefristete Reservedienstleistungen anordnen. Diese zusätzlichen Verpflichtungen werden nicht auf die ohnehin begrenzten jährlichen Dienstzeiten angerechnet.

Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Altersgrenzen für die Dienstpflicht von Reservisten. Wer mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte künftig bis zum Ende des Monats seines 45. Geburtstags herangezogen werden. Personen, die mindestens ein Jahr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit gedient haben, bleiben bis zum 65. Geburtstag Reseverist mit entsprechenden Dienstpflichten. Die verpflichtende Einberufung zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt für Reservisten bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.

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