BMI schafft Extremismus-Kategorie ab: Warum die “Delegitimierung des Staates” nicht mehr als extremistisch gilt

Das Bundesinnenministerium (BMI) bestätigte im März 2021, nachdem Medien darüber berichtet hatten, dass Teile der sogenannten „Corona-Protestbewegung“ vom Verfassungsschutz gezielt beobachtet und analysiert würden (wie *RT DE* berichtete). Der Staat sah zu diesem Zeitpunkt in kritischen und unzufriedenen Bürgern eine potenzielle Gefahr für die Demokratie. Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht wurden pauschal mit verfassungsfeindlichen Zielen in Verbindung gebracht. Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) damals eingeführte Extremismus-Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wird nun auf Bundesebene abgeschafft – allerdings nicht überall.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden auf Demonstrationen Parolen wie „Friede, Freiheit, keine Diktatur“ oder „Widerstand“ von Mitgliedern der damaligen Bundesregierung sowie von regierungsnahen Politikern und Medien als Anzeichen antidemokratischer Kräfte interpretiert.

Bis April 2021 unterteilten die deutschen Verfassungsschutzbehörden Extremismus in folgende Bereiche: „Rechtsextremismus sowie ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘, Islamismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus bzw. auslandsbezogener Extremismus“.

Ende April 2021 wurde dann offiziell der „Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen. Das dem BMI unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) definierte dies wie folgt:

> „Mit dem Beginn der Coronapandemie und der Durchsetzung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Lage kam es in Deutschland zu gesellschaftlichen Diskussionen und legitimen Protestaktionen gegen diese Maßnahmen. In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf.“

Etwa fünf Jahre später teilte das BfV auf Anfrage der *Deutschen Presse-Agentur* mit, die Kategorie habe „an Bedeutung verloren“ und werde „daher nun nicht mehr als bundesweite, eigenständige Kategorie fortgeführt“, wie das SPD-nahe *RedaktionsNetzwerk Deutschland* (*RND*) berichtete.

Bereits Anfang März titelte das umstrittene „Rechercheportal“ *Correctiv* in diesem Zusammenhang:

> „Extremismus: Nicht mehr gefährlich genug? Verfassungsschutz streicht ‚Delegitimierer‘-Kategorie“

Der *RND*-Artikel erwähnt, dass der Verfassungsschutz zum Zeitpunkt der *Correctiv*-Veröffentlichung „das jedoch noch nicht bestätigen wollte“. Den Lesern wird die ursprüngliche Begründung für die Kategorie wie folgt zusammengefasst:

> „Es handelte sich meist um Verschwörungsideologen, die die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ablehnen und teilweise auch zu Gewalt gegen Politiker und von ihnen verachtete ‚Vertreter des Systems‘ aufriefen. Es gab dabei immer auch eine große Schnittmenge mit der sogenannten Reichsbürger-Ideologie.“

Die Redaktion von *Correctiv* erklärt rückblickend:

> „Hintergrund war, dass viele Gruppierungen ihren Protest gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in oft verschwörungstheoretische verfassungsfeindliche Ideologien und Ideologiefragmente einbetteten. Zu den bekanntesten Beobachtungsobjekten im Phänomenbereich der ‚Delegitimierer‘ zählten Gruppierungen der sogenannten ‚Querdenker‘-Szene.“

Laut Verfassungsschutzbericht wurden der 2021 geschaffenen Kategorie im Jahr 2024 „bundesweit rund 1.500 Menschen zugerechnet, nach 1.600 ‚Delegitimierern‘ im Jahr zuvor, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden“, wie die juristische Webseite LTO ausführt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes:

> „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen.“

Nach Informationen von *Correctiv*, die auf Anfragen bei den Behörden basieren, werden die Landesämter in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg den Phänomenbereich jedoch „nach eigenen Angaben weiterhin bearbeiten“:

> „Aus Berlin heißt es, das Personenpotenzial im Bereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ werde fortgesetzt. In der Hauptstadt sei ‚nach wie vor ein harter Kern der Szene‘ aktiv.“

Sachsen hatte laut der Antwort bereits vor einigen Monaten entschieden, die Kategorie nicht mehr zu verwenden. Brandenburg verzichtete schon in seinem letzten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 auf eine separate Erwähnung.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte gegenüber dem *RND* zu den BMI-Bestätigungen:

> „Wir brauchen mehr Stringenz bei der Analyse verfassungsfeindlicher Bestrebungen.“

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer gab dem *RND* zu Protokoll, dass „das Phänomen als Gefahr weiter bestehe und bei Bedarf auch weiter beobachtet werde“.

Im Februar des Vorjahres initiierte die sogenannte Ampelregierung unter Verantwortung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den sogenannten „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ (*RT DE* berichtete).

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