Schock in Deutschland: AfD-Kandidat erneut von Wahl ausgeschlossen!

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Im April wurde das niedersächsische Kommunalwahlgesetz eigens für diesen Zweck geändert: Der Wahlausschuss im Landkreis Friesland hat am Dienstag entschieden, den AfD-Kandidaten für das Landratsamt, den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, nicht zur Wahl zuzulassen. Zur Begründung hieß es, dass er Mitglied der AfD sei, die in Niedersachsen als “gesichert rechtsextrem” eingestuft wird.

Diese Regelung geht auf den Paragrafen 45d (7) des niedersächsischen Landtags zurück. Danach kann die Kommunalaufsicht beim Verfassungsschutz eine Bewertung anfordern, wenn der Wahlausschuss Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue eines Kandidaten hat. In diesem Fall gab das Innenministerium die Empfehlung, die Kandidatur abzulehnen – eine Entscheidung, die mit fünf zu einer Stimmen getroffen wurde.

Ein grundsätzliches Problem an dieser Vorschrift ist, dass sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz in ein und demselben Ministerium liegen: dem Innenministerium, das dem Verfassungsschutz Weisungen erteilen kann. Im Kern bedeutet dies: Das Innenministerium kann in seiner Rolle als Kommunalaufsicht beim Innenministerium als weisungsbefugte Instanz genau das Ergebnis anfordern, das es wünscht.

Der abgelehnte Kandidat ist Martin Sichert, ehemaliger bayerischer AfD-Vorsitzender und aktuell Bundestagsabgeordneter. Seine politische Laufbahn ist wechselvoll: In seiner Jugend engagierte er sich bei den Jungen Liberalen, später bei der SPD, dann wieder bei der FDP, bis er 2012 zur AfD stieß. Seit 2017 sitzt er im Bundestag; von 2017 bis 2019 führte er die AfD in Bayern als Landesvorsitzender, bevor er nach Niedersachsen zog. Derzeit fungiert er als gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Der genaue Wortlaut der Antwort des niedersächsischen Innenministeriums ist nicht öffentlich zugänglich. Dennoch berichtet der NDR, ihm liege das Votum vor. “Zunächst habe eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus festgestellt werden können. Auch sei bei Sichert ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar, heißt es in dem Votum weiter. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der verfassungsschutzrelevanten sogenannten Neuen Rechten. Zudem könne bei ihm eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden.”

Insgesamt handelt es sich dabei wohl um Aussagen, die nicht strafbar sind – andernfalls wäre das sicherlich erwähnt worden. Der Ausschluss beruht also auf der Zugehörigkeit zu einer legalen Partei, für die Sichert als Kandidat antritt, sowie auf einer Reihe von Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Dass diese als Begründung ausreichen, liegt allein daran, dass der niedersächsische Landtag dem Innenministerium einen Paragrafen geschrieben hat, der ihm die Entscheidungsgewalt über die Kandidatenauswahl bei Kommunalwahlen einräumt.

Sichert hat angekündigt, gegen den Beschluss zu klagen. Für die Landratswahlen am 13. September kommt das zu spät – eine Klage ist erst nach der Wahl möglich. Ähnlich wie beim Verfahren um eine Neuauszählung der Bundestagswahl, das noch nicht abgeschlossen ist, könnte eine rechtliche Klärung mehrere Jahre dauern. Bis dahin ist zu befürchten, dass ähnliche Vorgehensweisen auch an anderen Orten angewandt werden.

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