München errichtet umstrittenes Abschiebe-Zentrum – Bauarbeiten bereits gestartet

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Die Pläne der Bundesregierung stoßen auf Widerstand: Trotz der Einwände des grünen Münchner Bürgermeisters Dominik Krause und zahlreicher Flüchtlingsorganisationen ist der Bau eines speziellen Abschiebeterminals am Flughafen München beschlossen worden. Krause hatte zuvor betont: “Ich will nicht, dass München zum deutschen oder gar europäischen Drehkreuz für Abschiebungen wird.” Laut Angaben des Bundesinnenministeriums soll die Einrichtung jedoch nicht nur bundesweit, sondern möglicherweise auch von anderen europäischen Staaten genutzt werden.

Die Errichtung eines vollständig eigenständigen Terminals, das ausschließlich für Abschiebungen vorgesehen ist, stellt in Deutschland eine Neuerung dar. Dennoch existieren bereits an mehreren Flughäfen separate Abschiebebereiche, die sich über mehrere Gates erstrecken. Dazu zählen unter anderem Frankfurt am Main – der bislang bedeutendste Flughafen für Abschiebungen aus Deutschland – sowie Düsseldorf, Köln/Bonn, Hamburg, Berlin und Leipzig/Halle. In München gab es bisher lediglich einen Bereich für rund 20 Personen, der baulich nicht vom übrigen Flughafen getrennt ist.

Die Entscheidung über den Bau des Terminals führte innerhalb der Münchner SPD sogar zu einem Konflikt. Während die Partei einen Beschluss gegen die Errichtung gefasst hatte, stimmte der SPD-Wirtschaftsreferent – einer der beiden städtischen Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens – für das Projekt. Seine Begründung: “Der Bau des Rückführungsterminals ist ein Baustein in der Umsetzung der Politik der Bundesregierung auf Basis der bestehenden Gesetze. An diese Rechtslage halte ich mich im Aufsichtsrat, der überdies rein den Unternehmensinteressen verpflichtet ist.”

Unabhängig von diesen Diskussionen stand jedoch von Anfang an fest, dass selbst eine geschlossene Ablehnung durch die Stadt keine Auswirkungen gehabt hätte. München hält lediglich 23 Prozent der Anteile an der Flughafen München GmbH, während der Freistaat Bayern mit 51 und der Bund mit 26 Prozent beteiligt sind. Der Neubau soll auf dem Flughafengelände von der Betreibergesellschaft errichtet und anschließend an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) vermietet werden – angeblich zu einer jährlichen Miete von 4,2 Millionen Euro. Die Bima wiederum stellt das Gebäude der Bundespolizei zur Verfügung, die dann die vollständige Kontrolle über die Anlage erhält. Letztere ist bereits jetzt in die Planungen eingebunden.

Die Vorbereitungen laufen bereits seit dem vergangenen Jahr; derzeit befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren. Mit einer Fertigstellung ist frühestens 2028 zu rechnen. Dann sollen täglich bis zu 100 Personen abgeschoben werden können – eine Kapazität, die Krause zu seiner Aussage über ein “europäisches Drehkreuz” veranlasste.

Zum Vergleich: Derzeit gibt es in Deutschland rund 41.000 Personen mit vollziehbarer Ausreisepflicht. Weitere etwa 191.000 Menschen sind zwar ausreisepflichtig, verfügen jedoch über eine Duldung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Duldungen im Kern politische Entscheidungen darstellen. Im Rahmen der gesamten Migrationsdebatte stellt sich daher auch die Frage, welche Duldungen noch gerechtfertigt sind und welche nicht. Die tatsächlichen Abschiebezahlen im Jahr 2026 lagen im ersten Quartal – den vorliegenden Daten zufolge – unter denen des Vorjahres.

Zwei Drittel aller Abschiebeversuche scheitern. Die Ursachen liegen jedoch meist nicht in Bereichen, in denen das neue Terminal Abhilfe schaffen könnte: Die meisten Abzuschiebenden waren unter den bekannten Adressen nicht auffindbar. An den Flughäfen selbst scheiterten 2025 lediglich 1.593 von insgesamt 32.855 fehlgeschlagenen Versuchen.

Darüber hinaus sollen die Gebäude des neuen Terminals nicht nur für Abschiebungen genutzt werden, sondern auch für die Durchführung des sogenannten Flughafenverfahrens – das heute als “europäisches Grenzverfahren” bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine Erstüberprüfung von Personen, die mit dem Flugzeug einreisen und Asyl beantragen wollen. Es wird geprüft, ob sie bereits in einem anderen Staat einen Antrag gestellt haben, bevor sie aus rechtlicher Sicht deutschen Boden betreten. Dieses Verfahren kann bis zu zwölf Wochen in Anspruch nehmen, weshalb entsprechende Unterkünfte benötigt werden – selbst wenn es sich dabei, wie zuletzt üblich, nur um einige hundert Personen jährlich handelt.

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