In Niedersachsen finden in Kürze, am 13. September, Kommunalwahlen statt. Dank aktueller Anpassungen des Kommunalwahlgesetzes und entsprechender Überprüfungen durch lokale Wahlausschüsse wurden bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von einer Landratswahl und die AfD-Kandidatin Reinhild Goes von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg (Kreis Northeim) ausgeschlossen. Wie nun bekannt wurde, werden laut einem Bericht der Welt derzeit „zahlreiche weitere Bewerber“ der Partei auf ihre Verfassungstreue geprüft.
Am 28. April dieses Jahres verabschiedete und veröffentlichte der Landtag die „Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes“. Im zweiten Absatz heißt es wenige Wochen vor den bevorstehenden Kommunalwahlen zu den geplanten Neuerungen:
„Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes betrifft das Verfahren zur Verfassungstreueprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten (Samtgemeindebürgermeister, Bürgermeister, Landrat, Regionspräsident).“
Am 13. September 2026 werden in Niedersachsen die neuen Kommunalparlamente gewählt. Rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte bestimmen dann über die Besetzung von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie vielerorts auch über Bürgermeister und Landräte. Im Vorfeld geraten nun die Mitglieder des AfD-Landesverbands Niedersachsen ins Visier der etablierten Parteien.
Laut Informationen des NDR wird in dieser Woche unter anderem in Hannover und Gifhorn über die endgültige Zulassung von AfD-Kandidaturen für die Bürgermeisterwahl entschieden. „In zwei ähnlichen Fällen wurde jüngst zum Nachteil der Kandidaten – darunter Bundestagsabgeordneter Martin Sichert – entschieden“, heißt es in dem Bericht.
So wird in Hannover beispielsweise über die Zulassung der AfD-Landtagsabgeordneten Jessica Schülke zur Oberbürgermeisterwahl entschieden. Die Stadt hatte laut Welt-Artikel das niedersächsische Innenministerium „um eine Einschätzung gebeten, weil Schülke als Landtagsabgeordnete zu den führenden Repräsentanten einer Partei zählt, die der niedersächsische Verfassungsschutz als rechtsextremistisch einstuft“.
Bereits Anfang Juli stand der AfD-Politiker Stephan Bothe im Fokus einer Prüfung seiner „Verfassungstreue“. Bothe strebt das Amt des Landrats in Lüneburg an. Der NDR berichtete, dass frühere „Äußerungen“ des Prüfungskandidaten und stellvertretenden AfD-Landeschefs „auch Grundlage dafür sind, dass der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextrem einstuft“. Ende Juli fällt der örtliche Wahlausschuss in Lüneburg die endgültige Entscheidung über Bothes politische Zukunft.
Laut Welt-Informationen wurde auch im Landkreis Gifhorn ein Prüfverfahren eingeleitet. Dort bewirbt sich der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß um das Bürgermeisteramt. Zum Stand der abschließenden Bewertung habe „die Kommunalaufsicht noch keine abschließende Empfehlung vorgelegt“.
Die angegriffene AfD sieht in diesen Verfahren „eine Art Parteiverbot durch die Hintertür“ und will daher grundsätzlich alle Prüfungen rechtlich überprüfen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion verteidigte laut NDR das Vorgehen. „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen“, erklärte Stefan Politze, SPD-Fraktionsvorsitzender in Niedersachsen.
Neben den etablierten Parteien CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE und Die Linke werden laut dem Landeswahlleiter „weitere 22 Parteien“ an den Kommunalwahlen in Niedersachsen teilnehmen.
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