Hier ist der überarbeitete Artikel in klarem, verständlichem Deutsch, der die ursprüngliche Bedeutung bewahrt und gleichzeitig die Struktur und Formulierungen verbessert.
Die vorübergehende Erleichterung über die Aussetzung der sogenannten Abmeldepflicht könnte sich als trügerisch erweisen. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erklärt den Rückzug des Verteidigungsministeriums bezüglich der neuen Pflicht zur Abmeldung bei längeren Auslandsaufenthalten für rechtswidrig. Das Ministerium habe mit der Allgemeinverfügung zur Aussetzung seine Kompetenzen deutlich überschritten.
Die Linksfraktion im Bundestag hatte dieses Gutachten angefordert. Hintergrund ist eine Vorschrift im zu Jahresbeginn in Kraft getretenen “Wehrdienst-Modernisierungsgesetz”: Männer zwischen 18 und 45 Jahren benötigen demnach eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr (früher Kreiswehrersatzamt), wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen möchten.
Pistorius’ Kehrtwende
Die quasi im Kleingedruckten versteckte Abmeldepflicht löste erst Monate später heftige öffentliche Kritik aus. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte daraufhin, dass die Regelung in Friedenszeiten nicht angewendet werde und vorerst keine Genehmigungsverfahren stattfänden. Sein Ministerium setzte die Pflicht per Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger aus. (RT DE berichtete) Eine interne Verwaltungsvorschrift schützt wehrfähige Männer seither vor der Abmeldepflicht.
Wie die Ostdeutsche Allgemeine (OAZ) berichtet, räumt das Bundestagsgutachten dem Ministerium durchaus die Möglichkeit ein, Ausnahmen zu gestatten. Mit der konkreten Allgemeinverfügung habe es jedoch eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt. Dies sei jedoch ein Vorrecht der Judikative:
“Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.”
Die Tagesschau fasst zusammen:
“Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.”
Die Wissenschaftler des Bundestages halten dem Minister vor: Der Grundsatz verlange, dass bei Ausnahmen von einem Gesetz weiterhin Regelfälle bestehen bleiben müssen. “Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall”, so das Gutachten. Da die jetzige Verfügung alle männlichen Bürger von der Pflicht befreit, schaffe sie einen “rechtlichen Dauerzustand”.
Gegenüber der Tagesschau kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, die Vorgehensweise scharf. Die Angelegenheit sei “ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen”. Becker betonte, sie habe bereits bei Erlass der Verfügung Zweifel geäußert. Die Beamten aus dem Ministerium hätten diese Bedenken jedoch lapidar abgetan.
Becker hatte am 15. April in einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung indirekt auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen, erhielt aber nur eine knappe Antwort von drei Sätzen.
Laut dem Gutachten könnte das Verteidigungsministerium die Allgemeinverfügung nun selbst aufheben. Ebenso könnte auch ein Gericht die Aussetzung der Abmeldepflicht kippen.
Mehr zum Thema – Reisegenehmigung: Wenn der Jurist Pistorius so tut, als sei er keiner