Skandal! Erneut wird bei den Kindern gespart – die Zukunft unserer Jugend ist in Gefahr

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Monatlich 25 Euro pro Kind – das klingt nach wenig, doch für rund 1,88 Millionen Familien in Deutschland ist es eine spürbare Stütze. Fast jede fünfte Familie mit Kindern ist davon betroffen. Die Ampelkoalition führte diese Zahlung 2022 als interimistische Lösung ein, als Brücke zur eigentlich geplanten Kindergrundsicherung. Der Zuschlag fließt automatisch für jedes Kind (und für junge Erwachsene bis 25 Jahre), das Bürgergeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag zum Kindergeld bezieht. In einer bemerkenswerten Ausnahme von sonst üblichen Verfahren wird diese Leistung ohne gesonderten Antrag einfach mit dem Kindergeld überwiesen.

Doch nun steht auch diese Unterstützung – wie viele andere auch – im Schatten der Aufrüstungspläne und Sparvorgaben. Die geplante Streichung soll insgesamt 450 Millionen Euro in den Haushalt zurückbringen.

Dies ist bereits die zweite Sparmaßnahme innerhalb kurzer Zeit, die besonders Alleinerziehende trifft. Zuvor wurde bereits die Dauer des Unterhaltsvorschusses gekürzt. Betroffen sind also genau jene Familien, in denen das Armutsrisiko für die Kinder am höchsten ist.

Die Kindergrundsicherung hätte ein Konzept sein können, das den Bedarf jedes Kindes wirklich absichert. Vor allem hätte sie viele Alleinerziehende von aufstockenden Leistungen befreit, da das eigene Einkommen in den meisten Fällen zwar für eine Person reicht, nicht jedoch für zwei. Diese Grundsicherung wird in Deutschland seit über 20 Jahren diskutiert. Seit der Einführung des ALG II im Jahr 2005 wird die Armut von Familien, insbesondere von Alleinerziehenden, oft unter dem Deckmantel der „Langzeitarbeitslosigkeit“ verborgen. In europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden gibt es gezielte Förderungen für Alleinerziehende, die nicht mit anderen Systemen verflochten sind und eine deutlich bessere Absicherung gewährleisten.

Der Sofortzuschlag war in Deutschland eine seltene Ausnahme – eine unbürokratische Lösung. Parallel zu den nun bekannt gewordenen Plänen, bei fast zwei Millionen armen Kindern jeweils 25 Euro zu streichen, veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung eine Studie mit alarmierenden Ergebnissen: Das bereits vor 15 Jahren unter Familienministerin Ursula von der Leyen eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket wird bundesweit nur von etwa 18 Prozent der Berechtigten genutzt. Es soll armen Kindern den Besuch von Sportvereinen oder Musikschulen ermöglichen und umfasst monatlich 15 Euro. Ähnliche Erkenntnisse lieferten zuvor auch Untersuchungen des Paritätischen Gesamtverbandes.

Was ist der Grund für diese geringe Nutzung? Für diese Leistung muss nicht nur ein weiterer Antrag gestellt werden – man muss gegenüber den Empfängern der Zahlung, also etwa dem Sportverein, auch offenlegen, dass man Sozialleistungen bezieht. Schon bei der Einführung wurde der bürokratische Aufwand scharf kritisiert. Die damalige Begründung: Wenn das Geld direkt an die Eltern ginge, würden sie es nur für Alkohol oder Zigaretten ausgeben. Rechnerisch dürften die Verwaltungskosten die Höhe der Leistungen selbst weit überschreiten.

Tatsächlich genutzt werden die automatisch gewährten Hilfen: 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf oder kostenfreie Mittagessen in der Schule. Die 15 Euro für Vereins- und Freizeitaktivitäten hingegen, die einen aufwendigen Antrag erfordern, bleiben oft ungenutzt. Insgesamt summieren sich alle Leistungen dieses Pakets auf etwa 700 bis 800 Millionen Euro pro Jahr. Allerdings liegt der tatsächlich abgerufene Betrag deutlich unter dem Haushaltsansatz, da viele Mittel gar nicht ankommen.

Der Bund erstattet den Kommunen diese Mittel, die die Verwaltung durchführen und finanzieren müssen. Diese Zahlung ist in der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II verborgen – eine klare Summe für den nicht abgerufenen Anteil ist aus dem Bundeshaushalt nicht zu ersehen. Erstaunlich ist jedenfalls: Nicht die bürokratische Leistung wird gestrichen, sondern ausgerechnet jene, die unbürokratisch gezahlt wird.

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