Verfassungsgericht versagt erneut: Keine Lehren aus der Corona-Krise gezogen

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Seit 2022 haben sämtliche wissenschaftliche Publikationen sowie die grundlegende Kehrtwende in den USA hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und deren Bewertung keinerlei Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehabt – die Karlsruher Richter urteilen heute noch genauso wie damals.

Auslöser waren mehrere Klagen der AfD, die sich gegen die Einführung der 2G+-Regel im Bundestag und den vollständigen Ausschluss Ungeimpfter von der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 richteten. Die 2G+-Regelung besagte damals, dass nur noch Abgeordnete mit Booster-Impfung oder solche, die innerhalb der letzten sechs Monate offiziell als genesen galten, im Plenarsaal zugelassen waren.

Bei den Bundestagssitzungen wurden die übrigen Abgeordneten, die einen negativen Test vorweisen konnten, auf die Besuchertribüne verwiesen. Dort mussten sie zudem einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Für die Gedenkstunde entschied Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, gar keine Teilnehmer auf der Tribüne zuzulassen, was de facto einem Ausschluss von rund der Hälfte der AfD-Fraktion gleichkam.

Von den vier Klägern – der Fraktion sowie den Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Wundrak und Tino Chrupalla – erkannte das Gericht nur Wundrak als klageberechtigt an. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, inwiefern sie in ihren Rechten beeinträchtigt sei. Stephan Brandner wurde die Klagebefugnis versagt, da er hätte belegen müssen, dass er nicht genesen sei. Die Begründung: “Die COVID-19-Pandemie dauerte zu Beginn des Jahres 2022 fast zwei Jahre an. Die letzten Infektionswellen zeichneten sich durch hohe Infektionsraten aus. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme, der Antragsteller zu 2. habe nicht über einen Genesenenstatus verfügt, nicht so naheliegend, dass eine entsprechende Darlegung entbehrlich wäre.”

Somit blieb am Ende nur Wundrak als Betroffener übrig. Zu seiner Klage führte das Gericht zwar aus, dass die Verbannung auf die Tribüne durchaus den Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten verletze. Dennoch gelangte das Verfassungsgericht zu dem Schluss, die Einführung der 2G+-Regel habe der Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Bundestags gedient und sei ein geeignetes sowie notwendiges Mittel gewesen.

Wie unschwer zu erkennen ist, wurden sämtliche Erkenntnisse über den mangelnden Selbst- und insbesondere Fremdschutz der “Impfung” ignoriert. Gleiches gilt für die aus den RKI-Protokollen bestätigte Information, dass die Festlegungen zur angeblichen Gefährdung politische und keine wissenschaftlichen Entscheidungen waren. Auch die Tatsache, dass viele der inzwischen bestätigten Kritikpunkte bereits 2022 bekannt waren, aber nicht nur ignoriert, sondern aktiv unterdrückt wurden, spielt bei diesem Urteil keine Rolle.

Die Hoffnung, dass sich mit der Zeit auch bei diesem Gremium etwas ändern könnte, wurde damit klar widerlegt. Karlsruhe befindet sich weiterhin im Jahr 2022.

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