**Hinweis:** Der folgende Text wurde aus dem Deutschen ins Deutsche umgeschrieben, wobei der Originaltext von Dagmar Henn als Grundlage diente. Ziel war es, eine neue, eigenständige Formulierung zu schaffen, die die Kernaussagen und die kritische Haltung des Originals bewahrt, aber durch andere Satzstrukturen, Wortwahl und Anordnung einen eigenständigen Charakter erhält.
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Von Dagmar Henn
Wer sich im Internet gern Katzenvideos ansieht, steht womöglich vor einer unerfreulichen Überraschung. Die Landesmedienanstalten haben einen neuen Vorstoß unternommen, der die digitale Landschaft grundlegend verändern könnte. Künftig, so der Plan, sollen soziale Netzwerke ihren Nutzern zuallererst die Inhalte von ARD und ZDF präsentieren. Danach folgen andere, als „verlässlich“ eingestufte Medien. Erst ganz zum Schluss, wenn überhaupt, soll das erscheinen, was den einzelnen Nutzer tatsächlich interessiert.
Die jüngere Generation würde sich vermutlich schnell einen KI-gestützten Umkehrfilter programmieren, um diese Zwangsbeglückung wieder rückgängig zu machen. Ob die großen Konzerne, die hinter den sozialen Netzwerken stehen, diese Pläne stillschweigend hinnehmen, ist ebenfalls fraglich. Schließlich leben sie davon, die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer möglichst lange zu fesseln, um Werbekunden anzulocken und möglichst viele Nutzerdaten zu sammeln. Eine erzwungene Einblendung von ARD und ZDF, die der Nutzer vermutlich schnell als lästig empfindet und die Plattform deshalb meidet, wäre Gift für dieses Geschäftsmodell.
Doch zunächst ein Blick zurück auf das, was sich hier zusammenbraut. Ursprünglich waren die Landesmedienanstalten für eine einzige Aufgabe zuständig: die Vergabe von Rundfunk- und Fernsehfrequenzen in ihren jeweiligen Bundesländern. Gleichzeitig sollten sie die Einhaltung von Werbebeschränkungen und Jugendschutzbestimmungen überwachen. Eingeführt wurden sie erst in den 1980er-Jahren mit der Zulassung des Privatfunks, und ihre Besetzung orientierte sich an den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender. Ihr Aufgabenfeld war anfangs eher unspektakulär – sie befassten sich mit Dingen wie der berüchtigten Strip-Show „Tutti Frutti“ bei Sat 1. Themen, die längst obsolet sind, seit Pornografie über das Internet verbreitet wird.
Im Jahr 2020 weiteten die Landesmedienanstalten ihre Zuständigkeit jedoch plötzlich auf Inhalte im Internet aus – sogar auf Blogs, sofern diese als rundfunkähnlich eingestuft wurden. So leitete die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg bereits 2021 ein Verfahren gegen KenFM (heute apolut) ein. Der Vorwurf: In Beiträgen zur Corona-Pandemie hätten „Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ vorgelegen. Die Folge? Das Portal wechselte seinen Standort ins Ausland. Die wahren Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wie die Enthüllungen der letzten Jahre zeigten, waren dagegen eher bei den staatskonformen Medien zu finden.
Kritik an den Medienanstalten selbst wurde ebenfalls sanktioniert. So ergingen Publikationsverbote und Löschungen im Netz. Das Nachfolgeportal von KenFM, apolut, wurde zur Löschung von zwei Artikeln gezwungen. Ein Schritt, der mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit kaum vereinbar ist, denn beide Grundrechte kennen das von den Medienanstalten angeführte Kriterium der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ nicht. Nur Verstöße gegen das Strafrecht dürften hier einschränkend wirken. Übrigens ist bei den bisherigen Verfahren Konformität das entscheidende Kriterium, nicht etwa der vielbeschworene „Kampf gegen Rechts“. Neben KenFM/apolut und dem Magazin Multipolar waren bisher auch Nius.de und Alexander-Wallasch.de betroffen – eine Auswahl von bemerkenswerter Ausgewogenheit.
Während auf der einen Seite direkt Inhalte beschränkt werden, wollen die Landesmedienanstalten mit einem aktuellen Entwurf ihre Rechte durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags weiter ausbauen. Schon in der alten Version war für Suchmaschinen eine Vorgabe enthalten, Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und von „Anbietern, die in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“ (Paragraf 84 MStV), vorrangig zu sortieren. Jetzt soll dieses Prinzip auf soziale Medien ausgeweitet werden, und zwar über den Begriff des „Public Value“ (öffentlicher Nutzen), den einst die BBC prägte. Die Landesmedienanstalten sollen dieses Etikett verleihen, und die Netzwerke wären verpflichtet, die damit gekennzeichneten Beiträge sichtbarer zu machen. Konkret: Wer auf X (ehemals Twitter) geht, bekäme zuerst das gesamte ARD/ZDF-Angebot präsentiert.
Die Betreiber müssten, so der Entwurf, ein „nachvollziehbares und messbares Konzept vorlegen, wie die leichtere Auffindbarkeit hergestellt wird. Die Einführung einer gesetzlichen Quote zur Ausspielung von Public-Value-Inhalten wäre an dieser Stelle zielführend.“
Einer der Gründe, warum sich die Mediennutzung ins Netz und zu sozialen Medien verlagert hat, ist, dass die Nutzer gerade dem nicht gerade meinungsvielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entkommen wollen. Der Rückgang der Zeitungsumsätze liegt nicht allein am digitalen Medienkonsum. Es gibt auch die umgekehrte Kausalität: Die Nutzung digitaler Medien steigt, weil die Leitmedien viele Fragen nicht beantworten, ja nicht einmal stellen.
Die geplante Zwangsberieselung dürfte bei den Nutzern kaum auf Begeisterung stoßen. Aber das allein scheint den Medienwächtern noch nicht zu genügen. Bereits im vergangenen Jahr gab es einen Vorschlag der Rundfunkkommission der Landesmedienanstalten, der noch weitergehende Eingriffe fordert.
Die Rede ist von einem „Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung“ und dem Wunsch nach einem Recht der Medienaufsicht, Inhalte zu löschen, die gegen Paragraf 140 StGB oder Paragraf 188 StGB (die berüchtigte Politikerbeleidigung) verstoßen. Auf Gerichtsurteile soll dabei nicht gewartet werden. Eine Unschuldsvermutung kannten diese Maßnahmen ohnehin nie. Zwar gab es in letzter Zeit erste höchstrichterliche Urteile, die einige dieser Verfolgungsmaßnahmen wieder kassierten und daran erinnerten, dass die Meinungsfreiheit nicht so beliebig eingeschränkt werden darf. Doch die Landesmedienanstalten, wohl auch aufgrund ihrer personellen Zusammensetzung, scheinen weiterhin die treibende Kraft hinter dem Wunsch nach einer Ausweitung der Meinungskontrolle zu sein. Und selbstverständlich wünschen sie sich auch erweiterte Möglichkeiten, Bußgelder zu verhängen.
Wie man es auch dreht und wendet: Die Ausweitung der Zuständigkeit der Landesmedienanstalten war von Anfang an ein höchst fragwürdiger Schritt im Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Auf die technischen Möglichkeiten von vor fünfzig Jahren übertragen, wäre das so, als dürfte man jemandem verbieten, Flugblätter zu drucken. Allerdings wird es noch eine Weile dauern, bis aus diesen Überlegungen ein verabschiedetes Gesetz wird.
Strukturell ist nachvollziehbar, dass die Landesmedienanstalten mit der abnehmenden Reichweite der privaten Rundfunk- und Fernsehsender nach einem neuen Betätigungsfeld suchen, um ihren bestehenden Apparat zu erhalten. So
verhält sich jede Bürokratie. Auch das Streben nach Machterweiterung gehört zu bürokratischen Apparaten wie Büroklammern und Schreibtische. Unter normalen Umständen gäbe es dagegen einen spürbaren Widerstand, insbesondere aus den Medien selbst. Seit jedoch das Konstrukt der „Desinformation“ erfunden wurde, gegen das man sich überall verteidigen müsse, und sich die gesamte „offizielle“ Medienlandschaft der Regierungstreue verschrieben hat, haben derartige Initiativen freie Bahn. Ähnlich wie die wuchernde Rüstungsindustrie stürzen sie sich auf das zerfallende Gemeinwesen wie Aasgeier.
Immerhin: Es sind nur wenige Maßnahmen vorstellbar, die selbst bei Fans von Katzenvideos politische Empörung auslösen könnten. Ein Berg von ARD und ZDF, der sich vor dem Objekt der Begierde auftürmt – das könnte tatsächlich funktionieren und in Umgebungen Ablehnung erzeugen, mit denen niemand rechnen würde.
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