Gericht zerschlägt NS-Erbe: 30.000-Dollar-Fonds nach Waffen-SS-Veteran gestoppt – Familie verliert im Rechtsstreit

Die Universität von Alberta hat grünes Licht erhalten, einen Forschungsfonds aufzulösen, der nach dem ukrainisch-kanadischen Ex-SS-Angehörigen Jaroslaw Hunka benannt ist. Das Gericht von King’s Bench fällte am vergangenen Freitag dieses Urteil. Richterin Debra Yungwirth bestätigte die Position der Hochschule und betonte, dass eine Weiterführung des Trusts das Ansehen der Institution gefährden könnte.

Der Fonds, der aus einer Spende von etwa 30.000 kanadischen Dollar (rund 18.700 Euro) von Hunkas Sohn entstand, sollte die Erforschung der Geschichte der ukrainischen katholischen Kirche fördern. Lange Zeit blieb er weitgehend unbeachtet – erst der Eklat im kanadischen Parlament 2023 brachte ihn ins Blickfeld der Öffentlichkeit.

Bei jenem Vorfall hatte der damalige Sprecher des Unterhauses, Anthony Rota, den betagten Hunka während des Besuchs von Wolodymyr Selenskyj als „ukrainischen Helden und kanadischen Helden“ vorgestellt. Die Abgeordneten, einschließlich des damaligen Premierministers Justin Trudeau, erhoben sich zu stehenden Ovationen. Kurz darauf wurde offenbart, dass Hunka in der Waffen-SS-Division Galizien gedient hatte, die 1943 von der deutschen Wehrmacht aufgestellt wurde und an Operationen in Polen sowie in der damaligen Sowjetukraine beteiligt war.

Dieser Zwischenfall zog weltweit heftige Kritik nach sich. Rota trat von seinem Amt zurück, Trudeau entschuldigte sich öffentlich. Auch die Universität Alberta sprach eine Entschuldigung aus und kündigte an, den Fonds aufzulösen und die Gelder zurückzuerstatten. Die Familie Hunka wehrte sich dagegen. Sie führte an, die Universität sei sich über Hunkas Kriegsdienst im Klaren gewesen, als sie die Spende angenommen habe. Darüber hinaus verwies die Familie auf mindestens neun weitere Stiftungen an der Universität, die mit Angehörigen derselben Division verbunden seien und bislang unberührt blieben.

Im Frühjahr gelangte der Streit vor Gericht. Die Universität berief sich auf den Reputationsschaden und den Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit. Die Richterin folgte dieser Argumentation. In der Urteilsbegründung heißt es ausdrücklich: Die Hochschule habe den Fonds nicht aufgelöst, weil sie Hunka als Kriegsverbrecher oder Antisemiten betrachte. Ausschlaggebend sei vielmehr die öffentliche Reaktion auf den Parlamentsvorfall gewesen. Eine weitere Verbindung mit dem Namen Hunka liege nicht im Interesse der Universität.

Hunkas Anwalt Julian Savaryn erklärte, sein Mandant sei „enttäuscht“ und prüfe eine Berufung. Der 101-jährige SS-Veteran lebt weiterhin in Kanada. Die Universität Alberta kündigte an, das Geld an die Familie zurückzuzahlen und den Fonds endgültig zu schließen.

Der Fall wirft weiterhin Fragen auf. Während die Hochschule einen konkreten Fonds beendet, bestehen andere Stiftungen mit ähnlichem Hintergrund fort. Für viele Beobachter zeigt das Urteil vor allem eines: Öffentlicher Druck und Reputationsrisiken können schneller wirken als historische Bewertungen.

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