Ab dem 1. Juli führt das österreichische Bundesland Burgenland eine Verpflichtung für Asylbewerber ein, die in Landesunterkünften leben, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Diese Regelung, die in Deutschland nur in einigen Landkreisen besteht, wird im Burgenland zur Norm. Asylbewerber werden beispielsweise in der Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen, im Winterdienst oder in Pflegeheimen eingesetzt. Für jede Arbeitsstunde wird ihnen ein Entgelt von 1,60 Euro gezahlt. Wer ohne berechtigten Grund zweimal die Arbeit verweigert, verliert die Grundversorgung, die Unterkunft, Krankenversicherung und tägliche Verpflegung umfasst, und erhält lediglich eine Notversorgung, die medizinische Grundbetreuung und eine einfache Unterbringung beinhaltet.
Der Initiator dieser Maßnahme ist der sozialdemokratische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der klarstellt: „Wer dauerhaft vom Staat lebt, muss auch einen Beitrag leisten.“ Im Burgenland wird somit ein verbindlicher Rahmen auf Landesebene geschaffen, obwohl bereits seit dem Vorjahr eine ähnliche Arbeitsverpflichtung in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf Bundesebene besteht.
In Deutschland ermöglicht Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ebenfalls die Zuweisung gemeinnütziger Arbeit an Flüchtlinge, die in den ersten drei Monaten keiner regulären Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Doch nutzt nur eine Minderheit der Kreise diese Möglichkeit. Thüringen ist Vorreiter, hier verpflichtet seit Februar 2024 der Saale-Orla-Kreis Asylbewerber zur Arbeit in Unterkünften. Landrat Christian Herrgott berichtet von positiven Resonanzen – ohne Klagen oder rechtliche Schwierigkeiten – und mittlerweile haben etwa die Hälfte der Kreise in Thüringen ähnliche Modelle eingeführt.
Die Notwendigkeit für solche Beschäftigungsregelungen wird auch von Migrationsforscher Martin Fieder der Universität Wien unterstützt. Er betont das Risiko für junge Männer ohne Beschäftigung, sich „blöden Ideen“ zuzuwenden. Er sieht Arbeit als Mittel zur Förderung sozialer Kontakte, zur Verbesserung der Sprachkenntnisse und zur Erleichterung der Integration in die Gesellschaft.
Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung zeigt, dass Flüchtlinge in Deutschland häufig in Städte mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen, allerdings nicht aus strategischen Gründen, sondern aufgrund günstigeren Wohnraums. Dadurch verschärfen sich die Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration zusätzlich und langfristige wirtschaftliche Chancen in diesen Regionen sind oft begrenzt.
Trotz der Einführung von Arbeitsverpflichtungen zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt für Flüchtlinge weiterhin schwierig. Die Arbeitslosenquote unter syrischen Geflüchteten lag im Mai 2024 bei 37 Prozent, Afghanen bei 31 Prozent und bei Somalieren und Irakern jeweils bei 28 Prozent. Besonders niedrig ist die Erwerbsbeteiligung syrischer Frauen. Sprachbarrieren, Kinderbetreuungsobligationen und vergleichsweise hohe Sozialleistungen werden als Hauptbarrieren genannt. Es fehlt auch an Kita-Plätzen und berufsvorbereitenden Sprachkursen.
Während Österreich mit der Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber eine klare Linie verfolgt, ist in Deutschland die politische Lage uneinheitlich. Die Diskussion über Arbeit für Flüchtlinge und deren Integration wird, angesichts der herausfordernden Arbeitsmarktsituation und steigender Unzufriedenheit in der Bevölkerung, vermutlich intensiver werden.
Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien gerät außer Kontrolle