Messerattacken mit Toten und Verletzten: Gerichte verhängen lebenslange Haft oder Einweisung in die Psychiatrie

In Frankfurt am Main, Ulm und Braunschweig sind binnen weniger Tage drei Urteile zu Messerattacken gefallen. Die Fälle, die sich mit insgesamt einem Toten und zwei Verletzten ereigneten, zeigen unterschiedliche juristische Konsequenzen. Am Landgericht Frankfurt wurde ein 37-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er vor rund einem Jahr den neuen Partner seiner Frau mit 75 Messerstichen getötet hatte. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Richterin sprach von einer „Übertötung“ und einer „wilden Aggression“, die der Eifersucht entsprang. Der Mann hatte seiner Frau aufgelauert, sie zunächst attackiert und sich dann ihrem Begleiter zugewandt.

Ein weiteres Verfahren betraf einen Mitarbeiter von Volkswagen in Braunschweig. Im Februar war der Mann im Werk auf einen Kollegen losgegangen und hatte fünfmal auf dessen Oberkörper und Kopf eingestochen. Die Verletzungen wurden von Ärzten als potenziell lebensgefährlich beschrieben. Der Angeklagte Javad A. ließ über seinen Verteidiger ein Geständnis verlesen und entschuldigte sich öffentlich bei seinem Opfer. Als Hintergrund gab er an, dass er nach dem Angriff der USA und Israels auf den Iran Angst um seine Familie gehabt habe, nicht schlafen konnte und Alkohol getrunken hatte. Im Betrieb sei es dann zu einem Streit mit einem Kollegen gekommen, mit dem er regelmäßig aneinandergeriet. Das Gericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft – entsprechend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

In Ulm erging ein Urteil gegen einen abgelehnten Asylbewerber aus Eritrea, der im Januar 2026 einen Mitarbeiter eines MediaMarkts mit einem Messer angegriffen hatte. Der Mann hatte das Küchenmesser in einer Toastbrot-Verpackung versteckt und gezielt einen Handyverkäufer attackiert. Mindestens 15 Stiche versetzte er dem Opfer. Das Landgericht Ulm ordnete die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik an, da er als schuldunfähig gilt. Das Gericht stützte sich auf einen Sachverständigen, der mehrere denkbare Erklärungen für die Tat skizziert hatte – von einer impulsiven Handlung ohne psychische Erkrankung bis hin zu einer paranoiden Schizophrenie, bei der Stimmen das Handeln steuern. Da eine andauernde psychische Erkrankung und die Gefahr weiterer Straftaten angenommen wurden, folgte das Gericht der Empfehlung. Das Opfer erhält ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro, die Verfahrenskosten übernimmt der Angeklagte.

Unabhängig von diesen Urteilen kam es in Rheine im Kreis Steinfurt zu einem weiteren Messerdelikt. Eine Frau wurde dort am Mittwochabend bei einer Auseinandersetzung tödlich verletzt. Die Polizei sprach von einer „Beziehungstat“, ohne weitere Einzelheiten zu nennen. Nach Informationen der Bild handelt es sich um eine 46-Jährige, die mehr als zehn Stichverletzungen erlitt.

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