Die Bundesanwaltschaft hat im Dezember des Vorjahres in Hamburg Anklage gegen sieben Mitglieder sowie einen Unterstützer der rechtsextremistischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle” erhoben. In dem als „Terrorprozess” geführten Verfahren hat das Hanseatische Oberlandesgericht nun Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft warf den sieben Hauptbeschuldigten die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Bei einigen von ihnen kam zudem der Vorwurf des versuchten Mordes hinzu. Eine weitere Person, die mit der Gruppierung sympathisierte, musste sich wegen Unterstützung der Organisation verantworten.
Nach Auffassung des Gerichts wurde die „Letzte Verteidigungswelle” im Jahr 2024 ins Leben gerufen, um „Mord und gemeingefährliche Straftaten zu begehen, die darauf abzielen, die Bevölkerung einzuschüchtern”, wie es in der Anklageschrift heißt. Die Angeklagten hätten aus Unmut über die politischen Verhältnisse „sowie aus Hass auf Migranten, Linke und LGBTQ+ Personen” Anschläge geplant. Ziel sei es gewesen, so die Anklagebehörde wörtlich, „einen Rassenkrieg auszulösen, eine Spirale der Gewalt, an deren Ende der Zusammenbruch der demokratischen Grundordnung stehen sollte”.
Den Jugendlichen wurde im Rahmen der Ermittlungen unter anderem zur Last gelegt, ein Feuer in einem bewohnten Kulturhaus gelegt und versucht zu haben, eine weitere bewohnte Asylunterkunft in Brand zu setzen. Zum Tatzeitpunkt waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Die Urteile ergingen laut einem Bericht des NDR „unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung”.
Die insgesamt acht Angeklagten stammen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hessen und Sachsen. Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung (Paywall) sollen sie einer militanten und rechtsextremistischen Vereinigung angehört haben, „die sich über Chatgruppen organisierte und über soziale Medien neue Mitglieder anwarb”. Als Leitspruch der Gruppe galt:
„Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört.”
Das Emblem der Organisation zeigte einen SS-Totenkopf.
Alle Verurteilungen erfolgten nach Jugendstrafrecht. Vier der Verurteilten sind weiterhin minderjährig. Die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren für die jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Bereits vor einem Jahr hatte die Bundesanwaltschaft eine groß angelegte Razzia gegen die Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen durchgeführt. Eine weitere Durchsuchung in der Szene erfolgte im März dieses Jahres, während der Prozess gegen die Angeklagten bereits im Gange war.
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