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In einem ausführlichen Gastbeitrag (Paywall) für die Zeit nimmt der SPD-Bundesminister und Vizekanzler der Großen Koalition, Lars Klingbeil, Stellung zum Titelthema: „Die Brandmauer grenzt Menschen nicht aus. Sie schützt sie“. Dabei vertieft Klingbeil seine Sichtweise auf den gesellschaftspolitischen Umgang mit Debatten über ein zeitnahes AfD-Verbotsverfahren.
Klingbeil zufolge würden die gegenwärtigen Diskussionen über „die Brandmauer und den Umgang mit der rechtsextremen AfD” oft nur von taktischen Erwägungen bestimmt – besonders angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Der SPD-Politiker betont, dass es selbstverständlich notwendig sei, „mit potenziellen AfD-Wählern zu reden oder um sie zu kämpfen“. Das eigentliche „Kernproblem“ im Umgang mit der Partei, ihren Anhängern und Sympathisanten liegt seiner Ansicht nach jedoch woanders.
„Die entscheidende Frage lautet, wie man mit denen umgeht, die die Grundprinzipien unserer Demokratie angreifen.“
Für Klingbeil ist die sogenannte „Brandmauer“ deshalb kein Ausdruck „des politischen Kalküls oder der machtstrategischen Taktik“, sondern eine logische „Konsequenz aus unserem Grundgesetz“. Er präzisiert:
„Das Grundgesetz war die Abkehr vom NS-Unrecht. Das Grundgesetz wurde geschrieben im Wissen, dass eine Verfassung Feinde haben kann. Gegenüber denen, die es abschaffen wollen, ist unser Grundgesetz eben nicht neutral. Das ist die Lehre aus dem Scheitern von Weimar.“
Aufgrund des historischen Vergleichs mit der Krise der 1930er-Jahre zieht Klingbeil in der Diskussion um Artikel 1 des Grundgesetzes den folgenden Schluss:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar […] Unantastbar ist ein klares Wort. Es heißt genau das: unantastbar. Nicht ein bisschen, nicht ausnahmsweise, nicht vorübergehend. Und genau das ist es auch, was die Brandmauer ist und bleiben muss: die Weigerung, denjenigen politische Macht zu geben, für die eben nicht alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben.“
Im Folgenden untermauert der Vizekanzler sein Statement mit Verweisen auf das Ende Juni veröffentlichte „Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte“, das die Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren neu entfacht hatte.
Den unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sei es demnach gelungen nachzuweisen, dass die AfD „planmäßig darauf hinarbeitet, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat kaputt zu machen“, so Klingbeil. Für ihn ergibt sich daraus die klare Konsequenz:
„Es muss jetzt ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.“
Erst nach der Bundestagswahl 2025 übernahm Klingbeil ein führendes Regierungsamt. Im Mai 2025 hatte er diesbezüglich noch davor gewarnt, sich ausschließlich auf ein Parteiverbotsverfahren zu stützen, und stattdessen gefordert, dass die „demokratischen Parteien die Ursachen für den Erfolg der AfD bekämpfen“ müssten. Nach einer Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz folgte auf einem SPD-Parteitag erstmals diese Aussage (RT DE berichtete):
„Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns nicht zu machen.“
Rund ein Jahr später bekräftigt Klingbeil nun seine Position und schreibt abschließend, dass „ein solches Verbotsverfahren nicht nur eine Option ist, sondern eine demokratische Pflicht zum Schutz unseres Landes“. Die „Brandmauer“ grenze niemanden aus, sondern schütze Menschen: „Sie schützt die Würde jeder und jedes Einzelnen und damit unsere freiheitliche Demokratie. Für mich und meine Partei ist das nicht verhandelbar.“
Mehr zum Thema – Forderung nach Parteiverbot: Über 1000 Juristen wollen AfD „entschieden bekämpfen“
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