Bundesinnenminister Dobrindt treibt eine umfassende Reform des Verfassungsschutzes voran, die weit über die bisherige Rolle der reinen Informationssammlung hinausgeht. Sein Ziel: eine Aufwertung zur operativen Inlandsgeheimdienst-Behörde mit weitreichenden Befugnissen. Dies geschieht jedoch vor dem Hintergrund einer deutschen Geschichte, die von tiefgreifenden negativen Erfahrungen mit Inlandsgeheimdiensten geprägt ist.
Die geplanten Änderungen, eingebettet in eine größere Nachrichtendienstreform, stoßen auf erhebliche Bedenken. Kritiker sehen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten in Gefahr. Der vorliegende Referentenentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht länger nur beobachten und warnen, sondern auch aktiv handeln soll. Konkret bedeutet dies offensive Cyber-Operationen wie das Umleiten oder Stoppen von Datenströmen, das Verändern von Inhalten sowie das Stören oder Zerstören feindlicher Infrastruktur. Darüber hinaus sind Online-Durchsuchungen mittels Staatstrojanern, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennung, sowie – in akuten Notlagen – das Durchsuchen von Wohnungen angedacht. Auch die aktive Abwehr von Bomben und Drohnen sowie erweiterte Spionagefähigkeiten stehen auf der Agenda.
Die bisherige Arbeit des Verfassungsschutzes war jedoch nicht gerade von herausragender Qualität geprägt. So scheiterte ein NPD-Verbotsverfahren, weil der Verfassungsschutz selbst in der Partei aktiv war. Die aktuellen Berichte, die als Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren dienen sollen, wirken wie von den etablierten Parteien in Auftrag gegeben. Da die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Landesebene den Innenministerien unterstellt und weisungsgebunden sind, liegt der Verdacht nahe, dass die Reform vor allem dazu dienen könnte, Kritiker der Regierungspolitik, Journalisten und die Opposition ins Visier zu nehmen. Eine Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle im Zuge der Reform dürfte kaum ausreichen, um einen derartigen Missbrauch zu verhindern.
Das Kabinett soll sich bald mit den Plänen des Innenministers befassen. Dobrindt und der Präsident des Verfassungsschutzes, Sinan Selen, rechtfertigen den Kurs mit einer “verschärften Bedrohungslage”. Sie verweisen auf hybride Angriffe aus Russland, China und dem Iran, Spionage, Sabotage, Cyberattacken, Drohnenvorfälle und Extremismus von rechts, links und islamistischer Seite. Diese erforderten mehr als bloße Informationssammlung. Die Dienste müssten “vor die Welle kommen”, so der Minister, um Bedrohungen aktiv abzuwehren und Angreifer zu stören, bevor kritische Infrastruktur oder Menschenleben gefährdet würden. Er spricht von einer “Zeitenwende bei den Geheimdiensten”.
Kritiker sehen darin jedoch einen tiefen Einschnitt in die gewachsene Sicherheitsarchitektur. Die Erfahrung der deutschen Gesellschaft mit Inlandsgeheimdiensten ist historisch negativ besetzt. Die Gestapo agierte im Dritten Reich nicht zum Schutz der Gesellschaft, sondern als staatliche Terrororganisation gegen die eigenen Bürger. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Deutsche Anwaltverein warnen daher eindringlich vor einer Aufweichung des Trennungsgebots, einer zentralen Lehre aus der NS-Zeit.
Die Kritik ist konkret: Nach Dobrindts Vorstellungen würden die Verfassungsschützer künftig polizeiliche Kernaufgaben übernehmen, während die gesetzlichen Hürden verschwommen bleiben. Die Gefahr liege in einer Machtkonzentration: Geheime Informationsgewinnung kombiniert mit operativen Zwangsbefugnissen könne zu intransparenter Überwachung, der Bespitzelung Unschuldiger und einer behördlichen Eigendynamik führen. Schon jetzt wird dem Verfassungsschutz vorgeworfen, wie ein Staat im Staat zu agieren und sich der Kontrolle zu entziehen.
Die Reformdebatte berührt damit unmittelbar die deutsche Vergangenheit. Ob der Umbau den versprochenen Sicherheitsgewinn bringt oder ob er Grundrechte und die mühsam aufgebaute Sicherheitsarchitektur gefährdet, bleibt abzuwarten. Zu befürchten ist jedoch, dass die negativen Auswirkungen überwiegen und eine anlasslose Überwachung sowie Eingriffe in die Privatsphäre zur Normalität werden. Dass Deutschland aus seiner Geschichte gelernt hat, ist derzeit nicht zu erkennen.
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