Medienaufsicht NRW stoppt Verfahren gegen Podcaster Ben Berndt
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen verzichtet auf weitere Schritte gegen den Podcaster Ben Berndt nach dessen umstrittenem Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke. Die Behörde begründet den Schritt mit der …
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) hat angekündigt, vorerst keine weiteren medienaufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Podcaster Ben Berndt zu ergreifen. Das teilte die Düsseldorfer Behörde am Donnerstag mit. Hintergrund ist ein mehr als vierstündiges Interview, das Berndt im April 2026 mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke führte und das millionenfach auf YouTube abgerufen wurde.
Die Medienaufsicht hatte im Juni 2026 ein Hinweisschreiben an Berndt verschickt. Darin forderte sie den Podcaster auf, eine Passage des Gesprächs nachträglich einzuordnen oder zu korrigieren. Zudem sollte Berndt seine gesamten Interviews auf problematische Stellen überprüfen, die möglicherweise nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprächen. Die Behörde betonte, dies sei das mildeste verfügbare Mittel gewesen und kein förmliches Verfahren eingeleitet worden.
Anlass für das Schreiben waren Äußerungen Höckes zu dessen Verurteilungen wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. Höcke hatte die Urteile im Podcast als absurd bezeichnet und behauptet, die SA habe keine Losung gehabt. Das widerspricht rechtskräftigen Urteilen, zuletzt bestätigt durch den Bundesgerichtshof. Die LfM NRW beanstandete, dass Berndt als Betreiber eines journalistisch-redaktionellen Formats diese Behauptung bei einer nicht live ausgestrahlten Sendung habe einordnen, hinterfragen oder korrigieren müssen.
Berndt hatte das Vorgehen der Behörde als Zensur kritisiert und angekündigt, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu klagen. Nun begründet die Medienanstalt ihren Rückzug nicht mit einem Irrtum, sondern mit der öffentlichen Debatte. Höckes Aussage sei inzwischen umfassend aufgearbeitet und richtiggestellt worden, teilte die Behörde mit. Durch die Berichterstattung anderer Medien sei klargestellt worden, dass die SA tatsächlich eine Losung besaß und Höcke deshalb verurteilt wurde. Die im Interview unterbliebene Einordnung habe sich somit nachträglich öffentlich ergeben.
Die LfM NRW spricht Berndt damit keine Freispruch aus. Sie bekräftigt ihre Auffassung, dass journalistisch-redaktionelle Angebote im Internet denselben Sorgfaltsanforderungen unterliegen wie klassische Print- und Fernsehmedien. An ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für solche Formate hält die Behörde fest. Mit der Formulierung, man sehe „derzeit“ von weiteren Maßnahmen ab, behält sie sich zudem vor, zu einem späteren Zeitpunkt erneut tätig zu werden.
Der Fall hatte sich über mehrere Monate hingezogen und war begleitet von einer breiten öffentlichen Diskussion über die Zuständigkeit der Medienaufsicht für Podcasts und YouTube-Formate sowie die Grenzen staatlicher Einflussnahme auf digitale journalistische Inhalte.