Skandal um den Tag des Sieges: DKP zieht vor Gericht gegen willkürliche Polizeiauflagen
Von Felicitas Rabe
Seit 14 Jahren organisiert Stefan Natke, der ehemalige Landesvorsitzende der DKP in Berlin, die jährlichen Gedenkveranstaltungen an den sowjetischen Ehrenmälern im Treptower Park und in Schönholz für den 8. und 9. Mai. Bis 2022 verlief die Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei reibungslos: Ein kurzes Telefonat vor der Veranstaltung reichte aus, und am Gedenktag erschienen einige Beamte, um nach möglichen Problemen zu fragen – mehr nicht. Die Teilnehmer konnten der Befreiung vom Faschismus und den Opfern der sowjetischen Soldaten in Würde gedenken. Doch ab 2022 änderte sich das Verhalten der Polizeibehörde drastisch. Statt die Versammlungsteilnehmer gesetzeskonform zu schützen, werden sie seither offenbar schikaniert. Stefan Natke will die polizeilichen Auflagen nun vom Berliner Verwaltungsgericht überprüfen lassen und hat dagegen Klage eingereicht.
Im Interview schilderte Stefan Natke, wie sich der einst entspannte Umgang mit der Berliner Polizei bezüglich der Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai seit 2022 grundlegend gewandelt habe. Seither erlege die Polizei den Teilnehmern eine Flut von Auflagen auf, die ein würdevolles Gedenken zunehmend erschwerten. Der ehemalige DKP-Landesvorsitzende ist der Überzeugung, dass diese Auflagen – darunter Kleidungsvorschriften und Musikverbote – rechtlich unzulässig sind. Bereits im März 2024 reichte er daher Klage ein. Die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist für den 19. Mai 2026 angesetzt.
Frage: Herr Natke, Sie melden die Gedenkveranstaltung am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park seit 2012 an. Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Polizei?
Natke: Bis 2022 führten wir vor den Veranstaltungen ein Telefonat mit der Polizei. Dabei hieß es jedes Mal sinngemäß: “Sie machen das wie jedes Jahr, wir sehen uns dann vor Ort, alles Gute.” Am Gedenktag kam beim Aufbau der Technik ein Polizist vorbei und fragte, ob alles problemlos sei. Tagsüber tauchte die Polizei gelegentlich mit zwei, drei Beamten auf. Das war alles.
2022 änderte sich das plötzlich. Ein paar Tage vor dem 8. Mai erhielt ich eine E-Mail von der Polizei. Darin wurde mir mitgeteilt, dass es Auflagen für die Gedenkveranstaltungen gebe, die im Amtsblatt veröffentlicht seien. Das entsprechende Amtsblatt war der Mail beigefügt. So wurde ich zum ersten Mal mit horrenden Auflagen konfrontiert. Plötzlich durften die Teilnehmer keine Sowjetfahnen, russischen Fahnen, Orden, Abzeichen, Georgsbänder, bestimmte Halstücher oder T-Shirts mehr tragen – und vieles mehr. Auch das Spielen bestimmter Musikstücke, wie etwa “Der Heilige Krieg”, wurde verboten.
Frage: Wie reagierten Sie auf die neuen Auflagen?
Natke: Gemeinsam mit meinem Anwalt legte ich beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren Widerspruch gegen die Auflagen ein. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht lehnten den Widerspruch ab. 2023 wiederholten wir das Widerspruchsverfahren mit dem gleichen Ergebnis.
Im März 2024, einige Wochen vor den Gedenktagen, reichten mein Anwalt Tobias Krenzel und ich Klage gegen die Auflagen der beiden Vorjahre beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Da wir die Auflagen für unverhältnismäßig und unzulässig hielten, wollten wir im Rahmen einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtmäßigkeit der Auflagen vom Gericht prüfen lassen. Wir gingen davon aus, dass der Fall bis zum 8. Mai 2024 entschieden würde. Kurz nach unserer Klage fragte uns das Gericht schriftlich, ob wir mit einer nicht öffentlichen Verhandlung einverstanden wären – dies diene der Verfahrensbeschleunigung. Da uns an einer schnellen Entscheidung gelegen war, stimmten wir zu.
Anschließend verzögerte das Gericht das Verfahren um zwei Jahre. Im März dieses Jahres zogen wir unser Einverständnis für ein nicht öffentliches Verfahren zurück und forderten eine öffentliche Verhandlung noch vor dem 8. Mai 2026. Doch das Gericht, offenbar überlastet, konnte erst für den 19. Mai einen Verhandlungstermin ansetzen.
Frage: Wie bewerten Sie diese Verzögerung der Gerichtsverhandlung über die Rechtmäßigkeit der Auflagen?
Natke: Meiner Meinung nach ist den Rechtspflegern bewusst, dass diese Auflagen unrechtmäßig sind. Hinzu kommt, dass die Teilnehmer der Gedenkveranstaltungen die Auflagen vor ihrem Besuch gar nicht kannten. Wer liest schon das Amtsblatt? So kam es zu absurden Situationen, etwa dass ein Mann sein blau-weiß gestreiftes T-Shirt ausziehen musste und nur mit einer Jacke über dem nackten Oberkörper teilnehmen konnte. Eine andere Frau musste ihre Bluse ausziehen, um auf das Gelände des Ehrenmals zu gelangen, weil sie die Farben Blau, Rot und Weiß trug.
An unserem DKP-Infostand hatten wir das berühmte Foto von Jewgeni Chaldei, das einen Rotarmisten beim Hissen der sowjetischen Flagge auf dem Berliner Reichstag zeigt, großformatig präsentiert. Auf Anweisung der Polizei mussten wir Hammer und Sichel auf dem weltbekannten Foto überkleben. Gleiches forderten die Beamten bei einem historischen Foto der Kapitulation in Berlin-Karlshorst. Ich nenne das verordnete Geschichtsverfälschung! Zudem wurde die Interpretation der Auflagen von den einzelnen Polizisten willkürlich gehandhabt. Weder die Auflagen noch ihre Umsetzung sind rechtlich haltbar.
“Man muss sich das vorstellen: Die Fahnen der Sieger werden durch die Enkel der Besiegten verboten.”
Ein würdevol