In einer bemerkenswerten öffentlichen Erklärung musste sich Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) heute bei mehr als hundert Schulabgängern entschuldigen. Diese waren durch einen Rechenfehler an ihrer Schule benachteiligt worden und hatten nicht die Abschlüsse erhalten, die ihnen rechtmäßig zugestanden hätten.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler besuchten die Geschwister-Scholl-Oberschule in Vechta, wobei die Fehler die sieben Abschlussjahrgänge von 2019/20 bis 2025/26 betreffen. Laut Angaben der Kultusministerin hätten insgesamt 107 Absolventen einen höheren Schulabschluss bekommen müssen, als auf ihren Zeugnissen vermerkt war. Für weitere 32 ehemalige Schüler steht die Entscheidung noch aus.
Nach Informationen des niedersächsischen Kultusministeriums hätte die Schulleitung in 56 Fällen den Erweiterten Sekundarabschluss I vergeben müssen, in 49 Fällen den Realschulabschluss. Jeweils ein Fall betraf einen zu Unrecht verweigerten Hauptschulabschluss nach Jahrgang 10 beziehungsweise 9 – die Betroffenen verließen die Schule folglich ohne jeglichen Abschluss.
Der Fehler kam ans Licht, nachdem sich eine ehemalige Schülerin der Oberschule über ihr vor vier Jahren ausgestelltes Abschlusszeugnis beschwert hatte. Daraufhin überprüfte die Schulbehörde weitere Abschlusszeugnisse auf ihre Richtigkeit.
Die Ursache der fehlerhaften Zeugnisse liegt nach aktuellem Ermittlungsstand in einer falschen Anwendung der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-Sek I). Die Schule hatte die Möglichkeit vorgesehener Ausgleichsmaßnahmen nicht berücksichtigt.
Diese Regelungen erlauben es Schülern, schlechtere Noten in bestimmten Fächern durch bessere Leistungen in anderen Fächern auszugleichen und so doch noch einen Abschluss zu erreichen. Die Ausgleichsmaßnahmen gelten in ihrer gegenwärtigen Form seit 2017.
Nun versucht Niedersachsen, den Schaden zu begrenzen. Der aktuelle Abschlussjahrgang erhält umgehend korrigierte Zeugnisse. Die übrigen betroffenen Jahrgänge werden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück über den Fehler informiert. Die Geschädigten bekommen ebenfalls korrigierte Zeugnisse sowie ein persönliches Entschuldigungsschreiben.
Das RLSB dient künftig als zentrale Anlaufstelle für Betroffene, um mögliche Schäden im Berufsleben oder auf dem weiteren Bildungsweg zu beheben. Wie der NDR berichtet, könnten Schulabgänger, die ihren Abschluss auf eigene Kosten nachgeholt haben, Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Folgen des Fehlers waren zum Teil erheblich: Die ehemalige Schülerin, die durch ihre Nachfrage die Ermittlungen auslöste, wird erst mit 22 Jahren ihre Abiturprüfung ablegen.
Möglicherweise weitet sich der Kreis der Benachteiligten noch aus. Auch die Zeugnisse der Schule, an der die verantwortliche Schulleiterin zuvor tätig war, wurden überprüft – dort fanden sich neun fehlerhafte Zeugnisse für den Jahrgang 2019/20.
Darüber hinaus sind alle Regionalen Landesämter und ihre nachgeordneten Schulen in Niedersachsen aufgefordert, nach weiteren Fehlanwendungen der Abschlussregelungen zu suchen. Insgesamt werden 288 Oberschulen und Integrierte Gesamtschulen in Niedersachsen überprüft.
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