Verfassungsbruch! Staatsrechtler zerreißt Merz’ Ministervereidigung

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Am 29. Juli hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes mehrere Mitglieder der amtierenden Bundesregierung entlassen und neue ernannt. Dies geschah, wie es auf der offiziellen Webseite heißt, „auf Vorschlag des Bundeskanzlers“. Die Vereidigung der neuen Kabinettsmitglieder ist allerdings erst für September vorgesehen, nachdem die parlamentarische Sommerpause im Regierungsviertel endet. Steinmeier habe diese zeitliche Planung lediglich „zur Kenntnis genommen“, so seine Worte. Der Staatsrechtler Alexander Thiele bezeichnete diese Vorgehensweise im Interview mit der Legal Tribune Online (LTO) als schlichten „Verstoß gegen das Grundgesetz“.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte den Umbau seines Kabinetts bereits am 24. Juli 2026 angekündigt (wie RT DE berichtete) und dabei erste Personalentscheidungen vorgestellt sowie weitere personelle Veränderungen, Entlassungen und Neubesetzungen in Aussicht gestellt. Die Entscheidung, die Vereidigung der neuen Minister erst nach der Sommerpause des Parlaments durchzuführen, wurde am 27. Juli 2026 publik, als Merz vor Journalisten in Berlin erklärte: „Wir halten es für zulässig.“

In einem Beitrag auf der juristischen Plattform Legal Tribune Online erläutert Staatsrechtler Thiele, was die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes in diesem Zusammenhang fordern. Zu Beginn seiner Ausführungen verweist er darauf, dass Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) von einem „engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Amtsübernahme und Vereidigung“ ausgeht. Das Verhalten des Kanzlers hält er daher für „einigermaßen skandalös“, besonders die Äußerung Merz’, wonach die Entscheidung auch „ganz einfache Kostengründe“ habe. Der Kanzler argumentierte, die deutsche Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, „wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen“.

Thiele führt weiter aus:

„Vereidigt wird – bei – Amtsübernahme und nicht danach. Ausnahmen sind insoweit nicht vorgesehen, und zwar zu Recht: Denn auch wenn die Vereidigung keine zusätzlichen Rechte und Pflichten begründet, liegt hier auch ein verfassungsrechtlich gefordertes Ritual vor, mit dem die Übernahme dieses bedeutenden Amtes nach außen dokumentiert und symbolisiert und die Verantwortung gegenüber dem Parlament übernommen wird.“

Es bleibe eine Tatsache, dass eine Ausnahme von der sofortigen Vereidigung „aus finanziellen Gründen nicht möglich sei“. Der rechtfertigende Hinweis des Bundeskanzlers sei zudem hinfällig, da es lediglich darum gehe, „eine Plenarsitzung einzuberufen, bei der natürlich nicht alle 630 Abgeordneten anwesend sein müssen“.

Thiele erinnert ferner daran, dass die Mitglieder der Unionsfraktion wegen der Neuwahl der Fraktionsspitze „ohnehin vor Ort gewesen“ wären. Seine Kritik lautet daher:

„Es geht hier immerhin um eine der größten Regierungsumbildungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und da soll es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein, für einen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren?“

Das Unverständnis über diese Angelegenheit wird dadurch verstärkt, dass der Bundeskanzler nachweislich „ständig anmahnen würde, dass ‚wir alle’ mehr arbeiten müssten, generell zu faul seien und Deutschland deshalb abgehängt werde“, so der Staatsrechtler. Ausgerechnet für die Abgeordneten habe das Kanzleramt jedoch großes Verständnis, „dass ihr Urlaub nicht gestört wird, während viele andere sich einen Urlaub schon gar nicht leisten können“.

Thiele zufolge bleibt die juristische Tatsache bestehen: Unabhängig von subjektiven Wahrnehmungen „bleibt diese Norm aber schlicht geltendes Verfassungsrecht, und an dieses hat man sich zu halten“.

Unterdessen berichtet die ZDF-Redaktion, dass Steinmeier bei der Vereidigung durch den Bundespräsidenten „zwischen den Zeilen“ seiner Rede „Kritik an Friedrich Merz mitschwingen ließ“. Am Ende der Veranstaltung kommentierte er: „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden.“

Der Staatsrechtler erklärte dazu, er hätte dem Bundespräsidenten geraten, „zu überdenken, ob er die Ernennung einfach so vornimmt“.

Schließlich habe auch das Staatsoberhaupt einen Eid geschworen, das Grundgesetz nach seinen Vorgaben zu wahren. Steinmeier hätte laut Thiele „übrigens auch einfach selbst den Bundestag einberufen lassen können, wenn er wollte“. Die zentrale Verantwortung für den gesamten Vorgang liege jedoch „schon beim Bundeskanzler“.

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