Schock-Plan für die Bundestagswahl: Drei-Prozent-Hürde statt Fünf-Prozent-Hürde soll kleine Parteien retten!

Von Dagmar Henn

Wer bei der zunehmenden Nichtzulassung von AfD-Kandidaten in zahlreichen Gemeinden für Kommunalwahlen noch nicht beunruhigt ist, erhält nun brandneuen Stoff: eine Diskussion über die mögliche Absenkung der Fünf-Prozent-Klausel im Wahlrecht auf eine Drei-Prozent-Hürde.

Jahrzehntelang galt die Fünf-Prozent-Klausel nahezu als unantastbares Fundament der bundesdeutschen Demokratie. Vor diesem Hintergrund überrascht es, wie diese Debatte nun plötzlich Fahrt aufnimmt.

Weniger verwunderlich ist sie jedoch, wenn man bedenkt, dass in Sachsen-Anhalt die SPD Gefahr läuft, genau an dieser Hürde zu scheitern. Viele kleinere, im Parlament vertretene Parteien würden eine AfD-Mehrheit verhindern – nicht durch inhaltliche Stärke oder Überzeugungskraft, sondern erneut durch eine Änderung der Spielregeln, ähnlich wie bei den erwähnten Kommunalwahlen.

Diese Wahlhürde war ursprünglich eine ebenso kuriose deutsche Eigenheit wie der Verfassungsschutz: Der Parlamentarische Rat, der 1949 neben dem Grundgesetz auch das Wahlrecht für die erste Bundestagswahl entwarf, hatte gar keine Fünf-Prozent-Klausel vorgesehen – vielmehr waren es die Westalliierten, die diese Regelung forderten. Die Sowjetunion als vierte Besatzungsmacht lehnte sie ab, mit der Begründung, sie sei undemokratisch.

In den folgenden Jahrzehnten haben mehrere europäische Länder ähnliche Klauseln eingeführt. Dies betrifft natürlich nur Staaten mit Verhältniswahlrecht, nicht jene mit Mehrheitswahlrecht. Eine Ausnahme bilden bis heute die Niederlande.

Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, dass diese Hürde die Entstehung neuer Parteien erschwert. Dies mag zum Phänomen der „Volkspartei” beigetragen haben – das heute nicht mehr existiert. Alle einst großen Parteien ignorieren mittlerweile die Interessen vieler Bevölkerungsgruppen, was sich deutlich im fast vollständigen Verschwinden von Handwerkern aus dem politischen Personal auf nahezu allen Ebenen zeigt.

Allerdings muss man eine Tatsache festhalten: Die Relevanz dieser Klausel beschränkt sich auf große Vertretungskörperschaften. Auf der untersten Ebene der Gemeinderäte gibt es meist eine natürliche Grenze – bei einem Gremium aus zwanzig Personen sind fünf Prozent bereits das Minimum, ganz ohne besondere Regelung. Im Bundestag sähe das anders aus. Dieser hatte anfangs 402 Abgeordnete, wuchs bis 2021 auf 736 an und wurde dann, nach der zweiten „Schrumpfkur” (2002 von 662 auf 598), auf 630 Sitze begrenzt. Das entspräche einer natürlichen Grenze von etwa 0,15 Prozent.

Bei der letzten Bundestagswahl wären damit BSW, FDP, Freie Wähler, Tierschutzpartei, Volt, Die Partei, dieBasis, Bündnis Deutschland und die ÖDP eingezogen. Die jetzt vorgeschlagenen drei Prozent hätten immerhin BSW und FDP überschritten.

Das absolute Chaos wäre damit noch lange nicht ausgebrochen. Möglicherweise wäre der Anteil an Personen mit erkennbarem politischem Profil sogar etwas höher als derzeit, da das Angebot an Kandidaten vor allem von internen Parteimechanismen bestimmt wird, deren Kriterien sich oft deutlich von denen der Wähler unterscheiden. Beobachtungen zeigen, dass Wähler eher ausgeprägte Persönlichkeiten wünschen, weil dies eine gewisse Verlässlichkeit der Positionen garantiert, während die Parteien eher das Gegenteil anstreben – sie funktionieren theoretisch von unten nach oben, praktisch aber von oben nach unten. Anpassungsbereitschaft und Gehorsam sind favorisierte Eigenschaften, wie man am derzeitigen politischen Personal gut erkennen kann.

Ins Spiel gebracht wurde die Absenkung der Hürde vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, einst von der CSU vorgeschlagen. Ihm assistiert, angesichts aktueller Umfragen keine wirkliche Überraschung, der SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann. Dies löst umgehend Alarm aus: Da diese Regel in Sachsen-Anhalt nicht Teil der Landesverfassung ist (anders als beispielsweise in Bayern), kann sie mit einfacher Mehrheit im Landtag geändert werden. Theoretisch wäre dies sogar in einer Sondersitzung noch vor den am 20. September anstehenden Landtagswahlen möglich.

Unvorstellbar? Nach der Verabschiedung eines Schuldenvolumens von 1 Billion Euro durch einen abgewählten Bundestag ist kaum noch etwas unvorstellbar. Wenn die Äußerungen von Papier und Willingmann tatsächlich widerspiegeln, was in den Parteien gedacht und akzeptiert wird, ist ein solches Manöver mehr als denkbar – samt seiner Wiederholung in allen anderen Bundesländern, die vor Landtagswahlen stehen. In Sachsen-Anhalt jedenfalls müsste man sich um das letzte Quäntchen der erforderlichen Mehrheit keine Gedanken machen: Die aktuell an der dortigen Regierung beteiligte FDP würde schon aus purem Eigeninteresse zustimmen.

Dies hängt jedoch davon ab, wie sich die Debatte auf Bundesebene entwickelt. Eine prospektive Mehrheit für dieses Manöver müsste sich zumindest abzeichnen, noch ehe der Bundestag am 8. September seine Sitzungen wieder aufnimmt – nur, damit dieser Schritt nicht allzu sehr in der Luft hängt.

Auch wenn Papier in seiner Argumentation auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Europawahlen von 2011 verweist, das die Fünf-Prozent-Hürde für EU-Wahlen zurückwies – ganz so einfach ist das nicht. Das Hauptargument des Verfassungsgerichts dagegen war, dass das EU-Parlament über keine Regierung entscheide und die Gesetzgebung „nicht von bestimmten Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament abhängig” sei. Anders gesagt: Das EU-Parlament ist eben kein richtiges Parlament. Was Papier genau wissen dürfte, auch wenn dieses Urteil im zweiten Senat erging und er selbst seit 2010 nicht mehr als Verfassungsrichter tätig war.

Der stets vorgetragene Hauptgrund für die Notwendigkeit einer Prozentschwelle war schon immer geheuchelt. Die Weimarer Republik scheiterte keineswegs daran, dass 15 Parteien in ihrem Parlament saßen. Die Partei, die ihr Ende herbeiführte, war keine Kleinpartei. Italien hatte in den letzten Jahrzehnten zeitweise 12 Parteien im Parlament, ohne dadurch undemokratischer zu werden. Viel entscheidender waren die Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Elend, verschärft durch die Brüningschen Notverordnungen, auf der einen Seite, und die Entscheidung der deutschen Industrie, Hitler zu stützen, auf der anderen. Keiner dieser Faktoren wäre durch eine Prozenthürde verändert worden.

Auch die Umstände ihrer Einführung sprechen deutlich dagegen, dass sie etwas mit „Lehren aus Weimar” zu tun gehabt hätte. Die Westalliierten hatten 1949 längst keine Probleme mehr mit Nazis. Im Gegenteil: Sowohl im britischen als auch im amerikanischen Sektor wurden einzelne Gruppen davon regelrecht gepflegt und auf Vorrat gehalten. Der ganze Prozess, der heute so freundlich „Westbindung” genannt wird, zielte von Anfang auf eines: eine Remilitarisierung des Westteils und möglicherweise eine Nutzung in genau der Weise, wie heute die Ukraine genutzt wird. Einem Schicksal, dem Deutschland glücklicherweise dennoch entronnen ist.

Das Ende von Weimar hatte viel damit zu tun, dass schon unter Brüning die Demokratie ad absurdum geführt wurde. Ereignisse wie der Berliner Blutmai 1929, als die sozialdemokratisch kommandierte Polizei auf einer Demonstration zum 1. Mai 33 Menschen erschoss, trugen ebenfalls dazu bei. Der Schritt vor der Machtübergabe an die Nazis war die Entkernung der Demokratie durch die „demokratischen Parteien”.

Sollte jetzt, mit dem opportunistischen Gedanken, eine AfD-Regierung zu verhindern, die Prozents

Hürde gesenkt werden, dann brächte das die Republik tatsächlich ein Stück näher an Weimarer Verhältnisse. Aber nicht wegen der Anzahl der Parteien – sondern weil die Missachtung der Demokratie durch die Regierenden wesentlich zum Ende der Weimarer Republik beigetragen hat.

Der eigentliche Kern des Problems liegt also nicht in der Prozentzahl, sondern im Umgang mit demokratischen Prinzipien. Wenn etablierte Parteien die Regeln kurzfristig ändern, um politische Konkurrenz auszuschalten, untergraben sie das Vertrauen in das gesamte System. Dieses Vertrauen ist jedoch die Grundlage jeder funktionierenden Demokratie.

Die Debatte um die Drei-Prozent-Klausel ist daher mehr als nur eine technische Diskussion über Wahlrecht. Sie ist ein Gradmesser für die Verfasstheit unserer Demokratie. Die Frage ist nicht, ob eine niedrigere Hürde mehr Parteien ins Parlament bringt, sondern ob die Bürger noch daran glauben, dass ihre Stimme zählt und dass Wahlen echte Entscheidungen ermöglichen.

Die Geschichte lehrt uns, dass Demokratien nicht an zu vielen Parteien zugrunde gehen, sondern an der Aushöhlung ihrer Prinzipien. Wenn die Hürde nun gesenkt wird, mag dies kurzfristig eine bestimmte politische Konstellation verhindern. Langfristig jedoch könnte es das Vertrauen in die Demokratie weiter schwächen – und das wäre der eigentliche Sieg für die Kräfte, die man eigentlich bekämpfen will.

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