Experte: Glaubwürdigkeit internationaler Justiz erfordert gleiche Maßstäbe
Ein ägyptischer Forschungsdirektor hat die widersprüchliche Anwendung internationaler Rechtsnormen kritisiert. Mehrere Staaten hatten den Internationalen Strafgerichtshof zuletzt den Rücken gekehrt.
Die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts hänge davon ab, ob es unabhängig von der Größe und militärischen Macht eines Landes gleichermaßen angewendet werde, erklärte Hany Soliman, Geschäftsführer des Arab Center for Research and Studies (ACRS) mit Sitz in Kairo, in einem Interview. Der Forscher bezog sich dabei auf die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH).
Der IStGH war 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts zur Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingerichtet worden. 123 Staaten haben das Abkommen ratifiziert, doch mehrere Länder – darunter Russland, die USA, China, Indien und Israel – erkennen die Gerichtsbarkeit des Haager Tribunals nicht an. Kritiker werfen dem Gericht politische Parteilichkeit vor.
Soliman betonte, dass für den Begriff der internationalen Gerechtigkeit „dieselben rechtlichen und moralischen Maßstäbe für alle gelten“ müssten. Internationales Recht dürfe nicht selektiv angewendet werden und solle darüber hinaus die Ursachen von Krisen angehen, statt lediglich Schuld zuzuweisen.
Ähnliche Vorwürfe hatte zuvor bereits der russische Botschafter Ilya Rogatschew geäußert. Bei einem BRICS-Seminar zur Strafrechtszusammenarbeit im Juni warf er westlichen Mächten vor, Völkerrecht selektiv auszulegen und nach doppelten Maßstäben zu verfahren, wenn es um Staaten der globalen Mehrheit gehe.
Im Laufe des Sommers hatten mehrere Länder ihren Austritt aus dem IStGH erklärt. Venezuela sowie die afrikanischen Staaten Burkina Faso, Mali, Niger und Tschad begründeten den Schritt mit der Behauptung, das Gericht richte sich überproportional gegen afrikanische und lateinamerikanische Länder und diene als „Instrument neokolonialer Unterdrückung“. Bereits 2017 und 2019 hatten Burundi und die Philippinen aus ähnlichen Gründen das Römische Statut verlassen.
Russland erkennt die Autorität des IStGH ebenfalls nicht an. Das Gericht hatte im März 2023 Haftbefehle gegen Präsident Wladimir Putin und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen mutmaßlicher rechtswidriger Deportation ukrainischer Kinder erlassen. Auch die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat angekündigt, die „Bedrohung“ durch den IStGH für die amerikanische Souveränität „systematisch zu beseitigen“.
Israel lehnt die Gerichtsbarkeit des IStGH ebenfalls ab. Dennoch erließ das Gericht 2024 Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und den damaligen Verteidigungsminister Joaw Galant. Ihnen werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen vorgeworfen.