Schweizer Militärexperte und Ex-Offizier Jacques Baud kommt auf antirussische EU-Sanktionsliste
Die Europäische Union hat die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen ergänzt. Am Montag wurde die um zwölf Personen und erweiterte Sanktionsliste als “Durchführungsverordnung” des Rates der EU in deren Amtsblatt veröffentlicht. Darüber berichteten mainstream.news und das Nachrichtenportal Transition News bereits ausführlich. Neben russischen Organisationen und Militäreinheiten nun erneut nicht-russischstämmige Menschen von den Sanktionen betroffen, darunter der Schweizer Ex-Offizier und frühere Analytiker des Nachrichtendienstes Jacques Baud, die ukrainisch-russische Journalistin Diana Pantschenko, der in Russland lebende US-US-amerikanisch-russische Staatsbürger John Dougan und der ebenfalls in Russland lebende französische Ex-Offizier Xavier Moreau.
Baud wird etwa wahrheitswidrig vorgeworfen, er sei “regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen”. Weiter heißt es: “Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten.”
Der ehemalige Offizier der Schweizer Armee und des Schweizer Nachrichtendienstes hat für die NATO ebenso wie für die UNO und die OSZE gearbeitet, um Konflikte zu lösen. Er analysiert seit mehreren Jahren die internationale Sicherheits- und Militärpolitik, vor allem seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022.
In mehreren Büchern, zahlreichen Beiträgen sowie Interviews hat er sich kritisch mit der Entwicklung und insbesondere der westlichen Politik auseinandergesetzt. Dabei warnt er speziell vor Fehlentscheidungen infolge unrealistischer Einschätzungen und Ignoranz gegenüber den russischen Interessen und Sichtweisen.
Die Vorwürfe aus der EU bezeichnete Baud bereits nach dem ersten Bekanntwerden am Samstag gegenüber Transition News als “absurd”. Im Gespräch mit dem Publizisten und ehemaligen Arzt Paul Brandenburg sagte er, dass er derzeit die rechtlichen Auswirkungen auf ihn prüft. Er bestätigte, dass er wegen “russischer Propaganda” sanktioniert wurde, obwohl er für seine Bücher niemals russisches Material verwendet habe, “sondern ausschließlich ukrainische und westliche Informationen”. Auch habe er die Einladungen russischer Medien konsequent abgelehnt, sei aber immer noch ein “russischer Propagandist”. Er sagte:
“Wie in meinen Büchern dargelegt, geht es in meiner Arbeit nicht darum, wer gut und wer böse ist, sondern darum, wie schlecht die Medien die Realitäten vor Ort widerspiegeln. Ich wollte zeigen, dass man auch ohne russische Informationen ein besseres Verständnis des Konflikts erlangen kann. Die Idee ist, dass die Art und Weise, wie man eine Krise versteht, die Art und Weise bestimmt, wie man sie löst!”
Die Sanktion gegen weitere europäische Bürger ist ein Akt “abgrundtiefer Gesetzlosigkeit”. Zu diesem Schluss kommen EU-Abgeordnete Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich aufgrund eines juristischen Gutachtens zweier renommierter Völkerrechtler, die vom Journalisten Tilo Gräser zitiert werden. “Mit den nun beschlossenen Maßnahmen gegen Jacques Baud wegen angeblicher 'Desinformationsaktivitäten' versucht die politische Elite der EU, einen der renommiertesten Analysten des Ukrainekrieges zum Schweigen zu bringen”, sagt von der Schulenburg.
“Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument gegen Kritiker und manövriert sich immer weiter in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit”, so Firmenich.
Ein kürzlich im Auftrag der EU-Abgeordneten erstelltes Rechtsgutachten (hier abrufbar) stützt diese Kritik. Darin kommen Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, und Prof. Dr. Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsrahmens gegen “Desinformation” mit dem Unionsrecht unvereinbar sind. Zudem benennen sie erhebliche Defizite bei der Wahrung grundrechtlicher Mindeststandards.
Besonders kritisch bewerten die beiden Juristinnen die Verweigerung des Rechts auf Anhörung für Personen, denen Desinformation vorgeworfen wird, bevor Sanktionen gegen sie verhängt werden. Dieses Vorgehen sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Der Schaden, der “einer der tragenden Säulen der Demokratie – der Meinungsfreiheit – zugefügt wird”, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung von Desinformation. Die Maßnahmen verstießen sowohl gegen die Verhältnismäßigkeitsanforderungen des EU-Rechts als auch gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Darüber hinaus seien die im Rahmen der Sanktionen vorgesehenen Einschränkungen der Freiz&