Das hessische Innenministerium hat heute in einer offiziellen Stellungnahme bekannt gegeben, dass dem Verein „Palästina e. V.” die Fortführung seiner Aktivitäten untersagt wurde. Dies geschah, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Einschätzung des Ministeriums geteilt hatte, dass genügend konkrete Hinweise für ein solches Verbot vorlagen.
Nach der Verkündung des Verbots führten die Behörden umgehend Durchsuchungen durch. Nach Informationen des Landesinnenministeriums waren von diesen Maßnahmen fünf Standorte in Hessen und einer in Baden-Württemberg betroffen. Die Aktion wurde von 35 Polizeikräften durchgeführt, die vom Polizeipräsidium Frankfurt, dem Hessischen Präsidium für Einsatz und dem Landeskriminalamt Hessen mobilisiert wurden.
Ziel der Razzien war neben der Umsetzung des Verbots auch die Sicherstellung von Beweismaterial. Bereits im Januar 2025 hatten Ermittler die Wohnungen des Vorstands und anderer Mitglieder durchsucht. Das Verbot führt nun zur Auflösung der Vereinsstrukturen und zur Beschlagnahmung des Vereinsvermögens.
Der im Januar 2022 gegründete Verein „Palästina e. V.” war auch in sozialen Netzwerken aktiv, wo er im November 2024 – nach Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens – seine Selbstauflösung angekündigt hatte. Die Behörden werteten diesen Schritt jedoch als bloße Taktik, um die Vereinsarbeit im Verborgenen fortzusetzen.
Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 trat der Verein laut Behördenangaben verstärkt in der Öffentlichkeit auf. Er habe den Angriff gutgeheißen und den bewaffneten Kampf gegen Israel unterstützt. Als Vereinsziel wurde die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer” formuliert. Nach Auffassung des hessischen Innenministeriums umfasst die erklärte Solidarität „mit allen Formen des palästinensischen Widerstands” auch den Terror der Hamas.
Das Innenministerium stützte das Verbot darüber hinaus auf Äußerungen von Mitgliedern. Ein führendes Mitglied habe das Vorgehen der Hamas als „gelungene Widerstandsaktion” beschrieben und die Position vertreten: „Es gibt keinen Terror der HAMAS. Es gibt auch keinen Terror der PFLP. Bewaffneter Widerstand ist kein Terror.”
Des Weiteren seien Rufe wie „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren” sowie „Palästina hat gezeigt, dass es sich selbst befreien kann, es hat sein Gefängnis gesprengt – jetzt ist unsere Aufgabe, an der Seite unserer Geschwister zu stehen und ihren Kampf auf die Straßen zu bringen” dokumentiert worden. Diese Aussagen belegten nach Ansicht der Behörden die antisemitische und antiisraelische Ausrichtung der Gruppierung.
Das Ministerium stellte fest, dass „Palästina e. V.” antisemitische Propaganda verbreitet und damit die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten habe. Der Verein habe sich gegen die Völkerverständigung und die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands gestellt und das Existenzrecht Israels geleugnet.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht in der Aktion ein deutliches politisches Statement: „Mit dem Verbot des Vereins ‘Palästina e.V.’ setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus.” Der Schutz jüdischen Lebens und der Einsatz gegen Antisemitismus hätten für ihn oberste Priorität.
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