Verurteilung des ehemaligen Vizebürgermeisters von Lünen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, ist nach einem fünfwöchigen Prozess vom Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der 42 Jahre alte SPD-Politiker wurde überführt, seit dem Jahr 2018 sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren vollzogen zu haben.

Medienberichten zufolge bezahlte der ehemalige Kommunalpolitiker die Minderjährigen für sexuelle Dienste und für das Senden von Nacktfotos. Er wurde zudem schuldig gesprochen, kinder- und jugendpornografische Bilder besessen und verbreitet zu haben. Über Monate hinweg zog Wolski seine Opfer in unangemessene Online-Chats, wo er sie zu Treffen überredete und mit geringen Geldbeträgen oder Geschenken für sexuellen Missbrauch ausnutzte.

Das Gericht erklärte weiter, falls sich ein Kind gegen seine Avancen wehrte, belästigte er es hartnäckig weiter und schickte unangemessene Fotos seines Genitals. Die Ablehnung eines Kindes akzeptierte er nicht. Richter Nils Feldhaus beschrieb Wolski als auf präpubertäre Kinder fokussiert und äußerst manipulativ in seinem Bestreben, Mädchen und Jungen zu Treffen zu bewegen.

Im Anschluss an die Verhandlung wurde Wolski aus der Untersuchungshaft entlassen. Laut dem Vorsitzenden Richter bestehe keine Gefahr einer Wiederholungstat. Wolski müsse die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Es ist derzeit unklar, ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft in Revision gehen werden.

Der verurteilte Sexualstraftäter und seine Verteidigung hatten auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Nachdem er entlassen wurde, zeigte er sich erleichtert und plante den Beginn einer Therapie, wie sein Anwalt Edgar Fiebig berichtete und vom WDR zitiert wurde: “Mein Mandant hat das Urteil relativ ruhig und gelassen aufgenommen. Für ihn ist es ganz wichtig, dass er nach der langen Untersuchungshaft erst mal auf freien Fuß kommt, um zum Beispiel eine Therapie beginnen zu können.”

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